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17.5.2012 : 2:55 : +0200

Aktuelles

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Aktuell


Die Energiekarawane kommt... in Ihr Wohngebiet

Energieeinsparverordnung 2009

Ab 1. Oktober gelten höhere Anforderungen

Zum 1. Oktober 2009 wird die neue Energiesparverordnung (EnEV) in Kraft treten und weit reichende Veränderungen für die Durchführung von Bauprojekten mit sich bringen. Sie gilt für Neubauten, bei der Sanierung von Altbauten und greift auch in den Bestand ein.

Die Änderungen der EnEV 2009 im Überblick:

Neubauten:

Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf (für Heizung, Warmwasser, Lüftung und ggf. Kühlung) wird um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt und die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Als Maßstab zur Berechnung gilt ein fiktives, sogenanntes Referenzgebäude.

Altbaumodernisierung:

Bei der Modernisierung von Altbauten, mit baulichen Änderungen an der Gebäudehülle, werden die Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 Prozent verschärft, d.h. ab dem 1.10.09 ist die geforderte Dämmstärke höher als bislang, um den vorgegebenen Wert zu erreichen. Für alle diese Bauteile (Fassade, Fenster, Dach, Kellerdecke) sind im Sanierungsfall sogenannte U-Werte vorgegeben. Diese beziffern den Wärmeverlust eines Bauteils. Alternativ zum Nachweis des Wärmeschutzes der einzelnen Bauteile kann bei der Sanierung der Energiebedarf des ganzen Hauses um 30% gesenkt werden. Wer mehr als ein Zehntel der gesamten Außenfassade (oder eines anderen Bauteils) saniert, muss die neuen Höchstwerte einhalten.

Bestand:

Die Anforderungen an die Dämmung oberster, nicht begehbarer, Geschossdecken (Dachböden) werden verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. Das gilt, wenn das Dach darüber nicht gedämmt ist. Es genügt aber auch eine Dämmung des Daches.

Nachtstromspeicherheizungen:

Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, müssen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten bis Ende 2019 außer Betrieb genommen werden und durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.

Handwerker:

Ausführende Fachbetriebe müssen nach Abschluss der Arbeiten mit einer Unternehmererklärung nachweisen, dass die Arbeiten bei Bau oder Sanierung gemäß der EnEV durchgeführt wurden.

Kontrolle:

Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt: Bestimmte Prüfungen werden dem Bezirksschornsteinfegermeister übertragen. Außerdem werden Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand (Unternehmererklärungen) sowie einheitliche Bußgeldvorschriften eingeführt. Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforderungen der EnEV und die Verwendung falscher Daten beim Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Förderung:

Die Förderprogramme der KfW und das städtische Förderprogramm werden fortgeführt.

Wenn schon - Dämm schon

Keiner mag Vorschriften. Aber bei allen Vorgaben ist die EnEV ein prinzipiell sinnvolles Regelwerk. Sie reduziert die Heizkosten, schafft Arbeit in Handwerksbetrieben und sorgt für rentable Investitionen, die den Wert des Gebäudes steigern. Es macht für einen Bauherrn oder Eigentümer eines Altbaus nicht nur Sinn die neuen Vorgaben einzuhalten, sondern meist ist es sogar wirtschaftlich, die Mindeststandards deutlich zu übertreffen. Die lange Lebensdauer der Maßnahmen von 30 Jahren und mehr erfordern vorausschauendes Planen und Handeln. Am besten passt eine Dämm-Maßnahme in den Sanierungszyklus einer Dach- oder Fassadensanierung. Immer dann sollte es "wenn schon - dämm schon" heißen. Im Neubau ist das Passivhaus die wirtschaftlichste Bauweise. Im Altbau kann man sich diesem Standard annähern, um ein Optimum zu erreichen. Die Wahl der heute optimalen Maßnahme ist zumeist wirtschaftlich. Hingegen ist die Verbesserung einer heute nicht optimal ausgeführten Maßnahme in 10-15 Jahren sicher unwirtschaftlich. Im Detail ist das vorab genau zu prüfen. Dabei unterstützt Sie gerne das Brundtlandbüro unter Tel. 988-222.

Unabhängig von Gas und Öl

In den letzten Tagen ist es wieder einmal deutlich geworden. Nicht nur der Klimaschutz und die hohen Preise machen Energieeinsparungen sinnvoll, sondern auch die Unabhängigkeit von Lieferanten. Die Importabhängigkeit vom Öl ist allen seit Jahrzehnten bewusst und beim Gas wurden wir gerade deutlich daran erinnert. Mit zunehmend schneller schwindenden Öl- und Gasvorkommen in Europa ist die steigende Abhängigkeit von fernen Lieferanten vorgezeichnet. Je nach Herkunftsland kann die Liefertreue von wenigen Personen abhängen und die heimische Wirtschaft, aber auch jeden Einzelnen, in den Abnehmerländern erheblich treffen. Was tun?

Die Bundespolitik ist aufgefordert zu handeln, aber auch jeder Einzelne kann etwas zur eigenen Unabhängigkeit beitragen. Weniger abhängig zu sein, heißt auch Preisschwankungen weniger ausgesetzt zu sein und bares Geld zu sparen. Eine Verbesserung im Klimaschutz geht mit jeder Energieeinsparung einher.

Nur Sonne und Dämmung machen wirklich unabhängig

Der Königsweg sähe so aus: Den Verbrauch so weit reduzieren wie technisch-wirtschaftlich sinnvoll und den geringen Restenergiebedarf aus regenerativen Quellen decken. Für einige Situationen sind im Folgenden Wege skizziert:

Eigentümer eines Altbaus:

Zunächst die Dämmung optimieren, im idealen Fall bis auf Passivhausniveau. Wenn noch funktionsfähig, bestehendes Heizsystem eventuell belassen und ggf. durch eine Solaranlage ergänzen. Später regeneratives Heizsystem einsetzen.
Energieeinsparung: Bis 90 Prozent. Dann entstehen Kosten von 70.000-100.000 Euro. Mit Unterstützung zahlreicher Förderprogramme ist das trotz der hohen Investition wegen der langen Lebensdauer sehr oft wirtschaftlich.

Planung eines Neubaus:

Technisch-wirtschaftliches Optimum ist das Passivhaus, das sich wegen der geringen Heizkosten und den zinsgünstigen Darlehen immer wirtschaftlich darstellt. Die Summe aus Kapital- und Energiekosten ist von Beginn an beim Passivhaus kleiner oder genau so hoch wie bei einem Standardbau. Nach Ablauf der Finanzierung bleiben die geringen Heizkosten, die verglichen mit dem gesetzlichen Standard, nur bei einem Sechstel liegen. Weniger "energie-abhängig" geht es kaum.

Mieter:

Vielleicht gelingt es, zusammen mit dem Vermieter ein warmmietenneutrales Wärmedämmkonzept zu realisieren. Dabei akzeptiert der Mieter eine Kaltmieterhöhung in Höhe der sinkenden Heizkosten und der Vermieter führt eine wärmetechnische Sanierung durch, die dann auch finanziell darstellbar ist. Ansonsten bleibt ein sparsames Nutzerverhalten sowie der Einsatz sparsamster Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik.

Mit Energieeffizienz zum Erfolg

Für ein relativ kleines aber hoch technisiertes Land wie Deutschland, ohne nennenswerte eigene Gas- und Ölvorkommen, liegt der Schlüssel in der Effizienzsteigerung. Das heißt, jede (importierte) Kilowattstunde so effektiv wie möglich zu nutzen. Daneben gilt es, die regenerativen Energien auszubauen und Einsparpotenziale auszuschöpfen.

Neben der Wärmedämmung ist die Nutzung der Sonne die einzige Möglichkeit, echte Unabhängigkeit beim häuslichen Bedarf zu erzielen. Wärmepumpen schaffen neue Abhängigkeiten (Strom) und Holz ist ab einem gewissen Marktanteil, der zwar noch lange nicht erreicht ist, auch begrenzt.

Zusätzlich zu den baulichen Maßnahmen gibt es für alle die Möglichkeit, sich mit Strom aus regenerativen Quellen zu versorgen. Am wirkungsvollsten ist die Investition in eigene Anlagen oder die Beteiligung an solchen. Lokal bietet der Kauf von Sonnenscheinen bei den Stadtwerken Viernheim die ideale Lösung. Angelegtes Kapital wird mit vier Prozent verzinst. Die Höhe der Beteiligung ist ab 100 Euro frei wählbar.

Übrigens: Investitionen ins eigene Haus sind sichere Geldanlagen - bei manchen Dämm-Maßnahmen an Altbauten mit Renditen von 10 Prozent und mehr. Die Erträge sind steuerfrei. Kreditzinsen lassen sich festschreiben, Energiepreise nicht.

Für alle Sanierungsmaßnahmen können umfangreiche Förderprogramme genutzt werden. Das Brundtlandbüro hilft durch den Förderdschungel und berät ganzheitlich, neutral und unabhängig zu allen Energiefragen. Tel 988-222 und während der Umweltmesse auf Stand 4.

Ältere Rollladenkästen: Undicht und kaum gedämmt

In diesen kalten Tagen werden die wärmetechnischen Schwachstellen an Häusern sichtbar. Ältere, ungedämmte Rollladenkästen sind eine solche Stelle. Pro Einfamilienhaus kommen hier schon 5 bis12 Quadratmeter Kastenfläche zusammen. Die älteren Kästen bieten kaum einen Wärmeschutz. Sie werden im Winter von der kalten Außenluft durchströmt. Nur die 5 bis 8 Millimeter dünne Sperrholz oder Vollholzschicht der raumseitigen Kastenwand trennt Außen von Innen. Die Dämmwirkung der Kastenwand entspricht etwa einem Isolierglasfenster aus den 80iger Jahren des letzten Jahrhunderts.

Jeder Quadratmeter ungedämmter Rollladenkasten verursacht somit rein rechnerisch einen Energieverbrauch von ca. 20 Liter Heizöl oder 20 Kubikmeter Erdgas im Jahr. Hinzu kommen die Undichtigkeiten vor allem älterer Holz-Rollladenkästen. Sie verursachen unbehagliche Zugluft im Haus. Durch manche Kästen pfeift an stürmischen Tagen mit hörbarem Geräusch der Wind.

Die beste Lösung wäre natürlich ein Ersatz älterer Kästen durch energiesparende Neukästen, z.B. im Zuge einer Fenstererneuerung. Hier gibt es Vorbaurollladenkästen mit kleinen Abmessungen. Hochwertige Wärmedämmung mit U-Werten um 0,3 bis 0,5 Watt pro Quadratmeter und Kelvin ergänzt sich hier mit einer dichten Ausführung sowie ansprechenden Lösungen für die Fassadenansicht.

Bei einer Fenstererneuerung kann auch ein Einschubrollladenkasten in den großen Altkasten eingebaut werden. Das beschränkt Zeitaufwand und Kosten. Die neuen Rollladen benötigen aufgewickelt ja nicht mehr den gesamten Raum eines Altkastens. Durch eine solche Ausführung werden U-Wert um 0,8 Watt pro Quadratmeter und Kelvin erreicht.

Doch was tun, wenn der Altkasten noch lange Jahre weitergenutzt werden muss?

Es kann zumindest teilweise Abhilfe geschaffen werden. Zugluft lässt sich durch Dichtungsbänder beseitigen. Sind die marktüblichen Dichtbänder zu dick, kann auch Silikon in den Klappenfalz eingespritzt werden. Hierbei wie folgt vorgehen: Das frische Silikon mit einem Folienstreifen abdecken, den Deckel wieder anbringen, damit er sich an das Silikon anpresst. Nach zwei Stunden ist das Silikon abgebunden, der Folienstreifen kann entfernt und überstehendes Silikon abgeschnitten werden. Für die Gurtdurchführung gibt es Bürstendichtungen.

Und die Dämmung?
Mit zugeschnittenen Dämmstoffstreifen für die Platte, den Kastenboden und die Kastendecke kann teilweise der Wärmeschutz verbessert werden. Das ist "Schnitzarbeit", aber sinnvoll, denn alles ist bei diesem Schwachpunkt besser als nichts. Am Markt sind auch biegsame Dämmschalen verfügbar, die um den aufgerollten Rollladen herumgelegt werden können.

Alle weiteren Fragen zum Thema Wärmedämmung und zu anderen Energiethemen beantwortet Ihnen gerne das Brundtlandbüro unter Tel. 988 222.

Förderprogramm Passivhäuser im Bestand

Draußen kalt - Innen gemütlich warm

 Der Neubau von Passivhäusern setzt sich langsam durch und stellt das ökologische und ökonomische Optimum des Bauens dar. Die Sanierung mit Passivhauskomponenten ist dagegen bislang wenig verbreitet. Zu Unrecht, denn die hohen Energiepreise lassen - oft zu wirtschaftlichen Rahmen bedingungen - auch in der Sanierung sehr hohe Dämmstandards zu. Die Nähe des Passivhausstandards zu erreichen, stellt eine Herausforderung an alle Beteiligten dar. Ein sehr attraktives Förderprogramm der Hessischen Landesregierung soll helfen, die finanziellen Hürden zu nehmen.

Das Programm sieht eine flächenbezogene Förderung von Bauteilen vor: Außenwand 25 Euro je Quadratmeter, Dach 20 Euro je Quadratmeter oberste Geschossdecke 17,50 Euro je Quadratmeter, Grundfläche 7,50 Euro je Quadratmeter, Fenster 50 Euro je Quadratmeter. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind verpflichtend und werden zur Hälfte gefördert ebenso der Blower-Door-Test, während die Planungskosten mit 10% gefördert werden.
Heizkosten sinken auf ein Zehntel!
Nach Sanierung darf der Jahresheizwärmebedarf maximal bei 25 Kilowattstunden (2,5 Liter Öl) je Quadratmeter Wohnfläche liegen. Das Programm gilt für Wohngebäude und einige Typen von Nichtwohngebäuden in ganz Hessen.
Für ein Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche aus den 60er Jahren und einem typischen Jahresheizwärmebedarf von 3.500 Litern Öl sähe das dann beispielsweise so aus: Sie realisieren eine Sanierung mit Passivhauskomponenten, die den Heizenergiebedarf auf ein Zehntel reduziert. Dazu investieren Sie 75.000 Euro und erhalten dafür:

  • 12.000 Euro Landförderung
  • 8.750 Euro KfW-Zuschuss, wahlweise einen Kredit von 50.000 € je Wohneinheit zu 1,4% Zinsen
  • ein neues Dach
  • eine neue Fassade inklusive Fenster
  • eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • einen neuen Heizkessel
  • Eine von 2.100 Euro auf 210 Euro reduzierte Heizkostenrechnung (0,60 Euro je Liter Heizöl). Bei 0,90 Cent je Liter sinkt die Rechnung von 3.150 auf 315 €. Je nach Preis, kann man, die, nach Inanspruchnahme der Zuschüsse verbleibenden Kosten, mehr oder weniger komplett, mit der Preisdifferenz finanzieren.

Es verbleibt eine geringe Eigeninvestition und die Ruhe mit der Sie den weiter steigenden Heizkosten als quasi Unbeteiligter im gemütlich warmen und top-sanierten Haus begegnen können.

Weitere Informationen und eine Musterberechnung erhalten Sie beim städtischen Brundtlandbüro unter Tel. 988-222. Anträge für das Landesförderprogramm unter Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.energieland.hessen.de .

Meldepflicht für Fotovoltaikanlagen

Ab dem 1.1.09 sind alle Betreiber von neu in Betrieb gehenden Fotovoltaikanlagen verpflichtet, ihre Anlagen mit Angabe von Standort und Leistung bei der Bundesnetzagentur zu melden.

Diese Meldung ist Voraussetzung dafür, dass vom Netzbetreiber eine Vergütung nach EEG bezahlt wird.

Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen.

Für die Meldung ist das Formular der Bundesnetzagentur zur Anmeldung von neuen PV-Anlagen zu verwenden. Dieses sowie ergänzende Erläuterungen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster(www.bundesnetzagentur.de/Sachgebiete/Elektrizität/Gas/ Erhebung von Unternehmensdaten / Datenerhebung EEG/ EEG Anlagenbetreiber).

Abgefragt werden folgende Daten:

  • Straße und Hausnummer oder (wenn nicht vorhanden) Flurstück des Standorts der Photovoltaikanlage
  • Postleitzahl und Ort oder (falls nicht vorhanden) Gemarkung
  • Bundesland
  • Name des Netzbetreibers, an dessen Netz die Photovoltaikanlage angeschlossen ist bzw. wird
  • Neu installierte Nennleistung der Module in kWp
  • Tag der Inbetriebnahme der Module

Ferner ist die postalische Anschrift der Anlagenbetreiberin/des Anlagenbetreibers anzugeben.

Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an die Adresse:
Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailkontakt-solaranlagen(at)bnetza.de


oder schriftlich an die


Bundesnetzagentur
DLZ 60
Postfach10 04 40
34004 Kassel


oder telefonisch an die Rufnummer 0561/7292-120
(Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 15.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr)

Alle weiteren Fragen zum Thema Fotovoltaik und zu anderen Energiethemen beantwortet Ihnen gerne das Brundtlandbüro unter Tel. 988 222.

Nachtabsenkung der Heizung: Durchheizen oder abdrehen?

Unter „Nachtabschaltung“ wird die komplette Abschaltung der Heizungsanlage verstanden. Unter „Nachtabsenkung“ versteht man die nächtliche Absenkung der Vorlauftemperatur der Heizung. Das Heizungswasser durchströmt dann mit tieferer Temperatur die Heizflächen. So können bei aufgedrehten Thermostatventilen Raumtemperaturen um 16-17 °C gehalten werden. Ein weiteres Absenken ist nicht anzuraten, da bei unzureichend gedämmten Gebäuden, oder wenn große Wärmebrücken vorhanden sind, Bauteile stark auskühlen und die Gefahr der Schimmelbildung besteht. Am Morgen müssen nicht nur die Raumluft, sondern auch die massiven Bauteile wieder aufgeheizt werden. Trotzdem spart die Nachtabsenkung Energie, denn Rohrleitungen und Kessel verlieren weniger Energie und vor allem sind die Wärmeverluste über die Gebäudehülle geringer.

Entscheidend für den Heizenergieverbrauch sind die Verluste über die Gebäudehülle und die hängen stark von der Differenz zwischen der Innen- und der Außentemperatur ab: Wird die Raumtemperatur nachts von 20°C auf 17°C reduziert, so ergibt sich bei Altbauten gegenüber der durchgängigen Beheizung eine Einsparung von ca. 5-10%. Damit werden bei einem Einfamilienhaus-Altbau im Durchschnitt 1 Liter Heizöl pro Nacht gespart. Bei 220 Heiztagen summiert sich das auf 220 Liter Heizöl oder 220 m³ Erdgas im Jahr. Dies ist also eine Ersparnis, die allein durch eine Einstellung an der Heizungsregelung leicht zu erreichen ist und zudem vom Hauseigentümer auch noch selbst vorgenommen werden kann.

Gut gedämmte Gebäude kühlen nachts kaum aus. Um nur ca. 1 bis 1,5 °C sank die gemessene nächtliche Raumtemperatur in hessischen Niedrigenergiehäusern bei abgeschalteter Heizung. Das zeigt, dass in diesen Gebäuden nicht die Nachtabsenkung, sondern eine komplette Nachtabschaltung der Heizanlage möglich und sinnvoll ist. Das spart nicht nur Heizenergie, sondern auch den Strom für den Betrieb der Umwälzpumpe.

Verfügt das Heizsystem nicht über ein Schnellaufheizprogramm, so ist der Zeitpunkt für die morgendliche Aufheizung so zu wählen, dass die Räume wieder rechtzeitig warm sind. Moderne Regelungen berechnen den optimalen Heizbeginn selbstständig. Die Absenkung oder Abschaltung erfolgt bei den heute üblichen Regelungen automatisch und nach einem Programm, das der Betreiber flexibel wählen kann. Das Programm lässt sich auch bei Tag einsetzen, z.B. wenn sich über einen längeren Zeitraum niemand im Haus oder in der Wohnung aufhält.

Für Mieter gilt: Die Zentralheizung muss tagsüber zwischen 6.00 und 24.00 Uhr so eingestellt sein, dass eine Raumtemperatur von 22 Grad Celsius erreicht werden kann. Im Interesse der Energieeinsparung sollte die Heizung nachts abgesenkt werden. Aber es muss auch eine nächtliche Mindesttemperatur gewährleistet sein, etwa 17 bis 18 Grad Celsius. Der Vermieter darf die Heizung also nicht völlig ausschalten. Heute wird die Zeit zwischen 24.00 und 6.00 Uhr als angemessen für die Nachtabsenkung der zentralen Heizanlage betrachtet.

Weitere Informationen zu effizienten Heizkesseln und anderen Energiesparmaßnahmen erhalten Sie im Brundtlandbüro. Tel. 988222.

 

 

Erstes Mehrfamilien-Passivhaus im Kreis Bergstraße vorgestellt

Passivhaus lohnt sich
Passivhaus lohnt sich

Ein sehr chices Passivhaus ist in Hüttenfeld gebaut worden und konnte kürzlich bei einem Tag der offenen Tür besichtigt werden. Die ersten der vier luxuriösen Wohnungen sind bezogen worden und die Heizkosten werden so gering ausfallen, wie wohl sonst in keiner anderen Wohnung im Kreis Bergstraße. Das war auch das Ansinnen von Anna und Dirk Fischer, den Bauherren. Dirk Fischer ist in der Wohnungsverwaltung tätig und hat, von Berufs wegen hautnah erlebt, wie die steigenden Energiepreise die Nebenkosten in die Höhe getrieben haben. Ursprünglich war das Passivhaus gar nicht geplant, aber als er durch ein Beratungsgespräch erfahren hatte, dass die Mehrkosten für diesen Baustandard in seinem Fall bei zehn Prozent liegen werden, war für ihn klar: "Das lohnt sich".

Zusammen mit Dipl.-Ing. Hans Walberg und dem Architekten Gerhard Rhein wurden die erforderlichen Änderungen geplant und realisiert. Nun verfügt jede Wohnung über eine eigene Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Auf die herkömmliche Heizung konnte dafür verzichtet werden. Die Dämmung an den Außenwänden und im Dach wurde verstärkt und hoch wirksame 3-Scheibenverglasung eingebaut. 1,5 Liter Öl oder 1,5 Kubikmeter Gas werden reichen, um einen Quadratmeter des Hauses ein Jahr lang über die Lüftungsanlage zu temperieren.

Mehr Geld für regenerative Energien

Zuschüsse im Marktanreizprogramm der BAFA um 50 % erhöht. KfW senkt Zinsen.

Seit dem 02. August 2007 ist eine geänderte Richtlinie für die Förderung von Solaranlagen und Biomasseheizungen in Kraft getreten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) hat die Zuschüsse für diese Anlagen um 50% angehoben. Damit beträgt die Förderung von Solaranlagen für die Warmwasserbereitung 60,00 Euro pro m2 mindestens 412,50 Euro, bei gleichzeitiger Heizungsunterstützung 105,00 Euro pro m² Kollektorfläche. Für Holzpelletsheizungen gibt es seit dem 02. August 36,00 Euro je kW, mindestens jedoch 1.500,00 Euro.

Die übrigen Regelungen der BAFA bleiben unberührt. Förderfähig sind demnach Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind. Die Förderanträge werden nach Fertigstellung der Anlagen direkt an die BAFA gestellt.

Eine Rücknahme oder Stornierung von bereits vor Inkrafttreten dieser Änderung gestellten Anträgen, um durch erneute Antragstellung für dieselbe Maßnahme die erhöhte Förderung nutzen zu können, ist nicht möglich.
Des Weiteren hat die KfW Förderbank hat die Nominalzinsen für Ihr Förderdarlehen "Solarstrom Erzeugen" gesenkt. Das Förderprogramm "Solarstrom Erzeugen" finanziert den Bau von Photovoltaikanlagen mit Darlehenssummen bis zu 50.000 Euro.

Detaillierte Informationen zu diesen und anderen Förderprogrammen erhalten Sie unter Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.bafa.de, Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.foerderdata.de, Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.kfw.de oder zusammen mit einer Energieberatung im Viernheimer Brundtlandbüro (Tel. 988-222).