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17.5.2012 : 3:02 : +0200

"Am Schmittsberg II"

weitere Links:

Bebauung Schmittsberg II: Voraussichtlicher Baubeginn für den Hochbau: 2014/2015

Baudezernent Martin Ringhof: Voraussichtlicher Baubeginn für den Hochbau: Herbst 2014/Frühjahr 2015

> Zentral gelegene öffentliche Grünfläche geplant
> 170-200 Wohneinheiten können errichtet werden

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 222 "Schmittsberg II" liegt auf dem Tisch. Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordneten-Versammlung die Zustimmung, ebenso die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Offenlage sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. "Die Weichen für eine baldige Bebauung der südlichen Siedlungsfläche des "Schmittsberg" sind gestellt.

"Die Stadt Viernheim darf die Entwicklung neuer Wohnbauflächen im Stadtgebiet nicht aufgeben. Für eine positive Zukunftsentwicklung der Stadt ist sowohl die behutsame Innenverdichtung als auch die Entwicklung neuer Wohnbauflächen die richtige Strategie", so Ringhof.

Die städtebauliche Ausrichtung der einzelnen Baufelder begünstigt eine solare Energienutzung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Sandra Brouer
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Tel: 988-296

Zur Information:

Ziel und Zweck der Planung

Es ist beabsichtigt, mit der Ausweisung von Wohnbauflächen "Schmittsberg II" den örtlichen Bedarf an Neubauflächen zu decken. Im Rahmen der städtebaulichen Vorplanungen war insbesondere die planungsrechtliche Bewältigung des Heranrückens der Wohnbebauung an die BAB A6 sowie das Nebeneinander von geplanter Wohnnutzung und angrenzender ökologisch hochwertigen Grünflächen von zentraler Bedeutung.

Zu diesem Zweck wurde im Vorfeld die grundsätzliche Machbarkeit einer Wohnbauentwicklung und im Weiteren die Möglichkeit der planungsrechtlichen Umsetzung unter schalltechnisch-städtebaulichen Aspekten geprüft. Dabei wurde festgestellt, bis zu welchem Abstand die Bauflächen trotz vorhandener Lärmschutzanlagen heranrücken können. Es ist ein Abstand von 120 Meter zur BAB definiert worden, an dem sich die baulich nutzbaren Grenzen und im Wesentlichen auch der Bebauungsplan mit seinem Geltungsbereich orientiert.

Anhand des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes werden derzeit die schalltechnischen Untersuchungen detailliert. Hierin fließt auch der angestrebte Ausbau des Viernheimer Kreuzes und damit aktuellere Verkehrszahlen ein. Die Ergebnisse liegen Ende August vor und werden den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung beigefügt. Die daraus resultierenden Auflagen für passiven Lärmschutz an den Gebäuden werden zu einem späteren Zeitpunkt in den Bebauungsplan integriert.

Ferner wurden die wertvollen Lebensräume der Binnendüne weitgehend ausgespart und verschiedene naturschutzfachliche Belange in der Vorplanung geprüft und berücksichtigt.

Städtebau

Das städtebauliche Konzept sieht an der westlichen Gebietsgrenze zunächst eine Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vor (WA 2), für die neben passiven Lärmschutzmaßnahmen an den Fassaden eine gezielte Orientierung der Grundrisse und Außenaufenthaltsbereiche erforderlich ist. Daran schließt sich eine kammartig verdichtete Wohnbebauung an (WA1 und WA4), die sich im Norden an den angrenzend vorhandenen Gebäudehöhen und Nutzungsdichten orientiert. Um dem Bedarf an familiengerechten und kostengünstigen Wohnformen gerecht zu werden, können im Geltungsbereich zwischen 170 und 200 Wohneinheiten errichtet werden.

In den allgemeinen Wohngebieten sollen Bauformen in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise errichtet werden. Die konkrete Planung sieht die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten (WA) zur Unterbringung von Einzel- und Doppelhäusern (WA 1 und 2) sowie Hausgruppen (WA 4) vor. In dem zur Pestalozzistraße orientierten WA 3 besteht die Möglichkeit sowohl Einzelhäuser (Mehrfamilienhäuser) als auch Einzel- oder Doppelhäuser (Stadthäuser) in dreigeschossiger Bauweise zu errichten. Die städtebauliche Ausrichtung der einzelnen Baufelder begünstigt eine solare Energienutzung. Die Ausbildung der westlichen Grenze der Bauflächen im Norden soll sicherstellen, dass die erhaltenswerten Dünenbestände zusammenhängend erhalten bleiben können.

Erschließung

Die Erschließung der neuen Bauflächen erfolgt durch eine Nord-Süd-Sammelstraße, die von der Saarlandstraße ins Gebiet führt und im Norden an die Adolf-Damaschke-Straße anschließt. Von dieser Sammelstraße aus werden die Wohnbauflächen durch ein kammartiges System von Wohnstraßen erschlossen. Die Ausbildung der Straßenräume und der Einmündungen erfolgt gemäß den einschlägigen Richtlinien zu Anlagen von Erschließungsstraßen. Die Anbindung an das Stadtzentrum und die bestehenden Siedlungsflächen werden über Anschlüsse an Breslauer Straße und Pestalozzistraße sowie die fußläufigen Anbindungen an die Königsberger Straße gewährleistet.

Platzartige Aufweitungen des Straßenraumes schaffen städtebauliche Eingangssituationen, Aufenthaltsbereiche und ermöglichen die Unterbringung von Besucherstellplätzen. Geplant ist, 0,3 Stellplätze pro Wohneinheit für Besucher herzustellen. Bei einer Gesamtanzahl von ca. 170 - 200 Wohneinheiten werden zwischen 50 und 60 Parkplätze entlang der Sammelstraße und auf den Plätzen realisiert.

Die Unterbringung der privaten Stellplätze der Wohngebäude des WA 1 und WA 2 soll gebäudenah, für die Hausgruppen des WA 4 in Sammelstellplätzen in Senkrechtaufstellung zu den Erschließungsstraßen erfolgen. Für die Stellplätze im WA 3 sind sowohl in Sammelstellplätzen in Senkrechtaufstellung zu den Erschließungsstraßen als auch Anlagen auf den Baugrundstücken denkbar.

Grünbereiche

Im Geltungsbereich ist eine zentral gelegene öffentliche Grünfläche mit einer Breite von ca. 9,0 Metern vorgesehen. In dieser sollen Spielangebote geschaffen und weiterhin Mulden zur Versickerung des auf öffentlichen Flächen anfallenden Regenwassers hergestellt werden. Weitere gestaltende Elemente sind die straßenbegleitenden Baumpflanzungen entlang der Sammelstraße auf öffentlichen Flächen sowie ergänzend festgesetzte Anpflanzungen in privaten Grundstücksbereichen. Am westlichen Gebietsrand sind öffentliche Grünflächen als 5 Meter breite Heckenpflanzung geplant. Hierdurch soll ein Pufferbereich zu den angrenzenden Dünenflächen geschaffen werden. Südlich angrenzend wird eine öffentliche Grünfläche die Funktion von Ausgleichs- und Versicherungsflächen übernehmen.

Ver- und Entsorgung

Das Plangebiet kann aufgrund der Lage mit den Medien zur Versorgung mit Gas, Trinkwasser und Elektrizität sowie der Telekommunikation erschlossen werden. Über die neue Erschließungsstraße und das öffentliche Verkehrswegenetz könnten diese Medien in das Gebiet geführt werden.

Entsprechend den rechtlichen Vorgaben ist für die neu zu erschließenden Baugrundstücke das häusliche Abwasser und das Niederschlagswasser getrennt abzuleiten. Das Entwässerungskonzept sieht vor, dass die im Allgemeinen Wohngebiet anfallenden Niederschlagswasser auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern sind. Laut Bodengutachten, das für den Bereich angefertigt worden ist, sind geeignete Verhältnisse zur Versickerung der Niederschlagswasser vorhanden.

Die Niederschlagswasser, die im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen anfallen, werden in die zentralen sowie die am westlichen Rand des Geltungsbereichs gelegene öffentliche Grünfläche geleitet und dort versickert.

Stand: 29.08.2011/01.12.2011

110808_Begruendung_222.pdf

3.8 M

110808_Festsetzungen_222.pdf

170 K

110808_Planzeichnung_222.pdf

1.0 M

110808_Staedtebaulicher_Entwurf_222.pdf

11.2 M

B-101129_Bodengutachten.pdf

11.3 M

B-110718_Faunistischer_Bericht.pdf

3.3 M

B-110822_Ausgleichsflaechenkonzept.pdf

4.8 M

B-110905_Schallschutzgutachten.pdf

12.5 M