Anmeldung zur Eheschließung
Formalitäten: Anmeldung zur Eheschließung
Anmeldung zur Eheschließung:
Die Anmeldung zur Eheschließung können Sie bei dem Standesamt vornehmen, wo einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen.
Wenn Sie beide nicht in Viernheim wohnen und trotzdem gerne hier heiraten wollen - kein Problem: der Standesbeamte oder die Standesbeamtin Ihres Wohnsitzstandesamtes kann uns ermächtigen die Eheschließung vorzunehmen, wenn Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem Heiratsstandesamt anmelden.
Zur Information: Seit dem 01. Juli 1998 gibt es keine Aufgebotsfristen und auch keinen öffentlichen Aushang des Aufgebotes mehr. Das Aufgebot wurde durch die Anmeldung der Eheschließung ersetzt. Aus diesem Grund ist es möglich, Eheschließungen kurzfristig durchzuführen. Wir informieren Sie gerne.
