Anspruchsvoraussetzungen
1. Sie müssen arbeitslos sein.
2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
(Beachten Sie hierzu unserer Informationen zu arbeitssuchend melden)
Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, endet die Zahlung von Arbeitslosengeld!
Anwartschaftszeit
Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den
- letzten drei Jahren (Dreijahresfrist) vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit (=Rahmenfrist)
- mindestens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben.
Zeiten wie Wehr- und Zivildienst, Saisonarbeit und andere können angerechnet werden bzw. abweichen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten www.arbeitsagentur.de
