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> Antrag auf Steuerermaeßigung
17.5.2012 : 3:14 : +0200
Antrag auf Steuerermaeßigung
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Online Abmeldung Hund
Wunschkennzeichen
online
(Ein Service des Kreis
Bergstrasse)
Antrag auf Steuerermäßigung / Steuerbefreiung Hundesteuer
Eine Steuerermäßigung in Höhe von 50 v. H. wird beantragt:
1.1. für einen Wachhund, der zur Bewachung eines bewohnten Gebäudes gehalten wird, das von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 100 m enfernt liegt (§ 7 Abs. 1 Hundesteuersatzung der Stadt Viernheim).
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Eine Steuerbefreiung wird beantragt:
1.1. für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“, „Bl“, „aG“ oder „H“ besitzen (§6 Absatz 1 Hundesteuersatzung der Stadt Viernheim).
1.2. für Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich für die Bewachung von Herden verwendet werden (§ 6 Absatz 2 Ziffer a Hundesteuersatzung der Stadt Viernheim)
1.3. für Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind (§ 6 Absatz 2 Ziffer b Hundesteuersatzung der Stadt Viernheim).
1.4. für Hunde, die vom ihren Halterinnen oder Haltern aus dem Viernheimer Tierheim erworben wurden, für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Erwerb des Hundes (Bitte Bescheinigung des Tierheims mit nachfolgendem upload mitsenden oder per Post zuschicken)
zu Punkt 1.4.: Hier können Sie uns direkt die Bescheinigung des Tierheims zusenden (Format jpg, gif oder pdf)
Sie können uns eine Kopie der Bescheinigung des Tierheims oder des Behindertenausweises auch per Post zusenden.
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Beantragung für das Kalenderjahr
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Diese Angaben entsprechen den bei mir/uns z. Zt. vorliegenden Verhältnissen. Es ist mir/uns bekannt, daß Angaben, die nicht den Tatsachen entsprechen, nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geahndet werden können.
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Katja Hoock