Wie hoch wird mein Arbeitslosengeld sein?
Für Ansprüche auf Arbeitslosengeld wird zur Bemessung nur auf das Brutto-Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Versicherungspflichtzeiten (zum Beispiel Krankengeldbezug) wirken sich nicht mehr auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum ein Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Kürzere Sonderbemessungszeiträume für Saisonarbeitnehmer oder Wehr- und Zivildienstleistende gibt es nicht mehr. Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Lohn liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen. Können auch innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungszeitraumes keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, erfolgt eine fiktive Einstufung nach vier gesetzlich festgelegten Entgeltstufen - abhängig von der Qualifikation des Arbeitslosen und des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes.
Es werden für das Arbeitslosengeld Tageswerte zugrunde gelegt.
Es wird aus dem letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit ein durchschnittliches tägliches Bruttoarbeitsentgelt ermittelt, wonach sich ein täglicher Leistungssatz ergibt. Bei der Ermittlung des täglichen Leistungssatzes wird die Kirchensteuer nicht mehr berücksichtigt . Die Auszahlung erfolgt bei einem vollen Kalendermonat immer für 30 Tage.
Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von Bedeutung:
- - das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Sie in der letzten Beschäftigung vor Entstehung Ihres Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt haben;
- - das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz;
- - die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse.
