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17.5.2012 : 3:22 : +0200

Ausbildungsvertrag (IHK)

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Drum prüfe, wer sich bindet….

Die Ausbildung hat begonnen, die Probezeit ist überstanden und es sieht so aus, als hätte die Auszubildende die richtige Berufswahl getroffen.

Wäre da nicht dieser Wermutstropfen: der Ausbildungsvertrag von Azubi Thomas enthält bessere Konditionen wie der von Lena! Höhere Vergütung, mehr Urlaubsanspruch und überhaupt….!

Nicht selten wird ein Ausbildungsvertrag aus diesen Gründen mit Ende der Probezeit oder gar nach Ablauf der Probezeit vom Auszubildenden gekündigt.

Dabei wäre es so einfach: Bewerber um einen Ausbildungsplatz können sich über die Rahmenbedingungen informieren bevor sie einen Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Der Urlaubsanspruch ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) oder Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Wöchentliche Arbeitszeiten sind ebenfalls im JArbSchG nachzulesen oder, für Erwachsene, im Arbeitszeitgesetz. Diese Gesetze regeln auch Pausen und Ruhezeiten.

Maßgebend ist immer, ob ein Betrieb tarifgebunden ist oder nicht. Für Betriebe ohne Tarifbindung kann die Höhe einer "angemessenen Vergütung" bei den zuständigen Stellen wie beispielsweise der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK) ermittelt werden.

Auf der Homepage der IHK steht eine Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterListe bereit, aus der die Vergütungen in den einzelnen Branchen zu ersehen sind. Die Kammern informieren auch über Anrechnung von Berufsschulzeiten.

Internet: www.darmstadt.ihk24.de