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17.5.2012 : 3:25 : +0200

Auszahlungsdauer

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Auszahlungsdauer


Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld ?

 

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Alter des Arbeitslosen und wie lange der Arbeitnehmer vor seiner Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist.

 

Bei der Ermittlung der Anspruchsdauer werden zunächst die letzten drei Jahre vor der Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Wenn also innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Tag der Arbeitslosigkeit mindestens 360 Kalendertage gearbeitet wurde bzw. eine versicherungspflichtige Zeit vorliegt, dann besteht bereits für 180 Kalendertage ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Besteht nach den letzten drei Jahren mindestens ein Anspruch von 180 Kalendertagen Arbeitslosengeld, wird die Frist von 3 Jahren auf die letzten 7 Jahre verlängert.

 

Die mögliche Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldbezuges ergibt sich nach der Dauer der Versicherungspflichtigen Zeiten innerhalb der letzten 3 Jahre bzw. 7 Jahre und dem Alter des Arbeitslosen gemäß nachfolgender Tabelle: (Die Fristen von 3 und 7 Jahren sind gemäß Drittes Buch Sozialgesetzbuch als Rahmenfristen bezeichnet)

 

Dauer des Versicherungspflicht-
verhältnisses innerhalb der
Rahmenfrist in Kalendertagen

Anspruchsdauer in Kalendertagen
in Abhängig vom Alter

 

unter 45

ab 45

ab 47

ab 52

ab 57

360

180

180

180

180

180

480

240

240

240

240 

240 

600

300 

300 

300 

300 

300 

720 

360 

360 

360 

360 

360 

840 

 

420 

420 

420 

420 

960 

 

480

480

480

480

1080 

 

540 

540 

540 

540 

1200 

 

 

600 

600 

600 

1320 

 

 

660 

660 

660 

1440 

 

 

 

720 

720 

1560 

 

 

 

780 

780 

1680 

 

 

 

 

840 

1800 

 

 

 

 

900 

1920 

 

 

 

 

960 

 

Für besondere Personengruppen gibt es auch hinsichtlich der Anspruchsdauer besondere Regelungen.

 

Alle Wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden erhalten mindestens 180 Kalendertage Arbeitslosengeld, wenn Ihre Wehrdienstzeit versicherungspflichtig ist. Versicherungspflicht bei Wehrdienstleistenden besteht nur wenn eine Versicherungspflichtige Zeit durch den Wehrdienst unterbrochen wurde.

 

Für ein Beschäftigungsverhältnis welches saisonbedingt war, erhält man, wenn diese Beschäftigung mindestens 180 Kalendertage innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeübt wurde, 90 Kalendertage Arbeitslosengeld. Bei 240 Kalendertagen Saisonbeschäftigung besteht ein Anspruch von 120 Kalendertage Arbeitslosengeld.

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