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17.5.2012 : 3:29 : +0200

Bauantragsverfahren

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Bauantragsverfahren


Verfahrensschritte im Bauantragsverfahren

 

Nach Änderung der Hessischen Bauordnung Hessische Bauordnung (HBO) muß unterschieden werden zwischen:

  • genehmigungsfreien Vorhaben nach § 55 HBO, die keiner Baugenehmigung bedürfen, jedoch mittels Bauzeichnungen und einem Antragsformular der Gemeinde anzuzeigen sind.

  • genehmigungsfreien Vorhaben nach § 56 HBO, die ebenfalls keiner Baugenehmigung bedürfen und im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes liegen.(sog. Genehmigungsfreistellung)

  • genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (Bauantrag erforderlich)


Bauberatung

Vor Antragstellung ist es empfehlenswert, das kostenlose Angebot der Stadt Viernheim zu nutzen und alle offenen Fragen bei der Bauberatung zu klären. Hier kann geklärt werden, ob und in welchem Umfang gebaut werden darf, hier können Sie erfahren, ob ein Bauvorhaben einer Baugenehmigung bedarf oder ob es genehmigungsfrei ist, bzw. als Genehmigungsfreistellung laufen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Information für Bauwillige - Kreis Bergstraße". Diese Broschüre erhalten Sie beim Kreisbauamt in Heppenheim (Telefon 06252/15-0)


Antragstellung

Wie stelle ich den Antrag, bei welchem Verfahren ?

 

  • Beim genehmigungsfreien Vorhaben nach § 55 HBO
    Genehmigungsfreie Vorhaben sind unter Vorlage der Bauzeichnungen der Stadt anzuzeigen.

  • Beim genehmigungsfreien Vorhaben nach § 56 HB, die im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes liegen
    Genehmigungsfreistellungen sind in einfacher Ausfertigung (Bauzeichnungen und Entwässerungspläne) bei der Stadt einzureichen, eine Kopie der Unterlagen ist ans Kreisbauamt in Heppenheim zu schicken.

  • Beim genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (Bauantragsverfahren)
    Der Bauantrag wird beim Kreisbauamt in Heppenheim eingereicht, und zwar in 4facher Ausfertigung. Bitte fügen Sie auch Entwässerungsunterlagen in 4facher Ausfertigung hinzu.

 

Bei Unklarheit über das zutreffende Verfahren können Sie sich vorab an die Bauberatung der Stadt Viernheim, Herrn Brechtel - oder an das Kreisbauamt in Heppenheim, Tel. 06252-155279 -Herrn Vincenz- wenden.

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  • Formulare
  • Formulare stehen auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Verfügung.
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    undefinedwww.wirtschaft.hessen.de
  • Bei Unklarheiten bei der Auswahl der richtigen Formulare steht Ihnen ebenfalls die Bauberatung der Stadt Viernheim, Herr Brechtel zur Verfügung. Auch hier sind Formulare erhältlich.



Weitere Verfahrensschritte beim genehmigungspflichtigen Bauvorhaben (Bauantragsverfahren)

Vorbereitung der Bauanträge

Sie beauftragen einen Architekten mit der Fertigung der Entwurfszeichnungen und der Fertigung des Bauantrages. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, ist von Fall zu Fall verschieden. Auskunft darüber gibt Ihnen die Bauberatung der Stadt Viernheim oder der zuständige Sachbearbeiter des Kreisbauamtes Heppenheim. Ein Bauantrag kann umso zügiger bearbeitet werden, je vollständiger die Unterlagen sind.

 

Bearbeitung des Bauantrages:

Nach Eingang beim Kreisbauamt wird der Bauantrag aufgenommen und bearbeitet. Fehlende Unterlagen werden mit einer Fristsetzung nachgefordert. Nach einer ersten Bearbeitungsphase beim Kreisbauamt wird der Bauantrag an die zuständige Gemeinde, die Stadt Viernheim, geschickt. Auch hier erfolgt nach Eingang eine Bearbeitung in mehreren Schritten. 

  • - Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit
  • - Einfügung ins Ortsbild und in die vorhandene Bebauung
  • - Überprüfung der Einhaltung des Bebauungsplanes
  • - Überprüfung der Anfahrbarkeit des Grundstücks und der Anzahl der geforderten Stellplätze
  • - Überprüfung der Grünplanung 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muß der Bauantrag innerhalb der Stadtverwaltung noch vom Ordnungsamt bzgl. Baustellensicherheit und Altlastenverdachts geprüft werden. 

Der Bauantrag wird dann von den Stadtwerken zu den Themen Entwässerung, Energieversorgung, Strom, Gas, Wasser und Fernwärme geprüft. 

Nach Anlauf aller notwendigen Stellen wird der bearbeitete Bauantrag zum Kreisbauamt in Heppenheim zurückgeschickt. Dort erfolgt nach einer abschließenden Bearbeitungszeit die Entscheidung über die Baugenehmigung. Bis zur Erteilung der Baugenehmigung sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten rechnen. 

Mit längeren Bearbeitungszeiten ist zu rechnen, wenn:

  • - die Unterlagen unvollständig sind
  • - Abweichungen vom Bebauungsplan vorliegen
  • - bei Vorhaben, die sich nicht in die Umgebung einfügen, Pläne geändert werden müssen. 

Sollten in irgendeiner Phase des Bauantragsverfahrens oder auch im Vorfeld Fragen auftreten, können Sie jederzeit Auskunft bei der Bauberatung des Amtes für Stadtentwicklung und Umweltplanung der Stadt Viernheim erhalten.