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17.5.2012 : 3:31 : +0200

Bäume sind in Viernheim z. B. durch Bebauungspläne geschützt.

Bäume sind wegen ihres hohen Wertes für die Umwelt gerade in Stadtgebieten schützenswert.

In Viernheim gibt es keine einheitliche Baumschutzsatzung für das gesamte Stadtgebiet. Dennoch darf ein Baum oft nicht einfach gefällt werden.

Bäume sind z.B. durch Festsetzungen in Bebauungsplänen oder in der Stellplatzsatzung geschützt.

Wenn Sie einen Baum fällen, stärkere Äste oder Wurzeln entfernen wollen, dann fragen Sie daher im Vorfeld bei der Stadt Viernheim an.

Bei einer notwendigen, unvermeidbaren Baumfällung kann eine Genehmigung beantragt werden. Es ist eine adäquate Ersatzpflanzung, in der Regel mit mehreren Bäumen vorzunehmen.

Durch ihre lange Entwicklungszeit sind große und ältere Bäume nicht einfach ersetzbar. 

Nach dem Naturschutzgesetz sind Fällungen und Schneidearbeiten bei Bäume, Sträucher und Hecken in der  Zeit vom 1. März bis 30. September eingeschränkt, um die Brutzeit der Vögel und die Tragezeit bei Säugetieren zu schützen.

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