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23.5.2013 : 8:05 : +0200

Bekanntmachung

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17.04.12 11:31 Alter: 1 yrs

Amtliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 244 "Goetheschulblock"

 

hier: Bekanntmachung der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes

Aufgrund der §§ 14 und 16 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005 S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119) hat die Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Viernheim in ihrer Sitzung am 20.04.2012 folgende Satzung beschlossen:


§ 1

Die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 244 "Goetheschulblock" wird um ein Jahr verlängert.


§ 2

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtverbindlich geworden ist, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.

 

Viernheim, 20.04.2012
Der Magistrat der Stadt Viernheim


Martin Ringhof, 1. Stadtrat