Bekanntmachung
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Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 221 "Mannheimer Straße - Stadteingang Südwest"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2(1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.07.2009 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 221 "Mannheimer Straße - Stadteingang Südwest" aufzustellen.
Das vom Aufstellungsbeschluss betroffene Gebiet wird:
im Norden durch die Speyerer Straße,
im Osten durch den Heinrich-Lanz-Ring,
im Süden durch die Mannheimer Straße und
im Westen durch die Autobahn A6 begrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Flur 55 Nr. 19 und 20 sowie die Grundstücke der Flur 3 Nr. 1540/1, 1543/7, 1543/8, 1543/9 und 1544/1 der Gemarkung Viernheim und ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Sicherung eines qualitätsvollen Gebietscharakters am südwestlichen Stadteingang von Viernheim. Darüber hinaus bieten die leerstehenden Gebäude ein großes Potenzial an dieser exponierten Stadtlage hochwertige Nutzungen anzusiedeln. In dem für die Stadt repräsentativen Gebiet soll daher mithilfe einer planerischen Feinsteuerung der zulässigen Nutzungen ein Trading-down-Effekt verhindert und eine Planungssicherheit und -klarheit wiederhergestellt werden. Des Weiteren sollen Nutzungskonflikte insbesondere mit den angrenzenden Wohnnutzungen gelöst werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Viernheim, 06.07.2009
Der Magistrat der Stadt Viernheim
Martin Ringhof, 1. Stadtrat
- Dateien:
Geltungsbereich_221_01.pdf
