Bekanntmachung
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Amtliche Bekanntmachung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 284-8 "Golfclubhaus"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.09.2009 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 Abs. 2 BauGB aufzustellen und somit den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 284-6 "Golfplatzerweiterung" zu ändern.
Der Bebauungsplan Nr. 284-8 "Golfclubhaus" soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprü-fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio-nen verfügbar sind, abgesehen.
Der Geltungsbereich der Planänderung hat eine Größe von ca. 1,49 ha und umfasst das Flurstück 4 der Flur 55 und Teile des Flurstückes 5 der Flur 25 der Gemarkung Viernheim in Form eines Streifens von 10 m parallel zur Flurstücksgrenze im Osten und Westen und von 20 m Ausdehnung im Norden.
Der räumliche Geltungsbereich ist im u.a. Übersichtsplan dargestellt.
Der Golfclub Mannheim-Viernheim 1930 e.V. plant einen Neubau oder eine Sanie-rung / Teilneubau seines Clubhauses im Bereich des bestehenden Gebäudes zur Optimierung der Nutzungsansprüche und Betriebsabläufe sowie zur Anpassung an die rechtlichen Erfordernisse und Vorgaben der Berufsgenossenschaft (Sozialräume; Wirtschaftshof zur sach- und ordnungsgemäßen Abfallentsorgung etc.).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Viernheim, 15.09.2009
Der Magistrat der Stadt Viernheim
Martin Ringhof, 1. Stadtrat
- Dateien:
Geltungsbereich_284-8.pdf
