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17.5.2012 : 3:36 : +0200

Benötigte Unterlagen

Rose Formalitäten: Benötigte Unterlagen


Benötigte Unterlagen:

 

Wichtig:

Es empfiehlt sich in jedem Fall, beim zuständigen Standesamt anzufragen, welche Urkunden und Bescheinigungen vorzulegen sind, damit die Eheschließung angemeldet werden kann. Besonders bei ausländischen Staatsangehörigen gibt es in den Heimatrechten einige Besonderheiten.

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Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen deutsche Staatsangehörige folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nicht die Anmeldebestätigung)
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, mit Hinweisteil, erhältlich beim Geburtsstandesamt (wenn Sie in Viernheim geboren sind, greifen wir auf die bei uns geführten Personenstandsregister zurück)

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Verwitwete oder geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe, erhältlich beim Heiratsstandesamt.

Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Viernheim aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Personenstandsregister zurück.

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Bei Personen mit gemeinsamen minderjährigen Kindern:

  • eine begl. Abschrift aus dem Geburtenregister der Kinder

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Bei ausländischen Staatsangehörigen:

  • gültiger Pass
  • eine Geburtsurkunde
  • eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nicht die Anmeldebestätigung)
  • ein Ehefähigkeitszeugnis, bzw. wenn Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, eine Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung
    (wird in der Regel vom zuständigen Heimatstandesbeamten ausgestellt).
  • Bei evtl. Vorehen: eine Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil

Je nach Heimatland sind unter Umständen weitere Urkunden/Unterlagen vorzulegen, sowie unterschiedliche Beglaubigungen in Form einer Legalisation oder einer Apostille auf den Urkunden/Unterlagen anzubringen. Welche Beglaubigung Sie benötigen, erfahren Sie bei uns.

Zusätzlich müssen alle fremdsprachlichen Urkunden von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. 

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