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Der Online Service des Viernheimer Rathauses
Verwaltung Online
Serviceinformationen:
Organisation: Überwachung ruhender Verkehr
Hausanschrift:Rathaus
Kettelerstr. 3
68519 Viernheim
Link zum Stadtplan
Postanschrift:
68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-444
Fax: 06204 988-383
Ziel der Überwachung des ruhenden Verkehrs ist es, eine ordnungsgemäße Parkraumnutzung zu gewährleisten, damit die Sicherheit aller geregelt ist.
Das geschieht insbesondere, um Gefahren von Fußgängern und Fahrradfahrern aber auch allen anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Jedes falsch geparkte Fahrzeug stellt eine mögliche Gefahr dar.
Insbesondere dort, wo Kinder ihren Schulweg haben. In vielen Fällen werden auch ältere Mitbürger, die mit Rollatoren oder Rollstühlen in der Stadt unterwegs sind, von Falschparkern in ihrem Fortkommen stark behindert.
Hilfspolizeibeamte
Die Stadtpolizei sorgt für geordnetes Parken im Viernheimer Stadtgebiet. Von Montag bis einschließlich Sonntag wird tägl. kontrolliert.
Verwarnungen / Verwarnungsgelder
Diese sind auf Grund eines "Bundeseinheitlichen Kataloges" unterschiedlich festgesetzt. Sie betragen je nach Verstoß zwischen 5 Euro und 35 Euro.
Verwarnungen können im Einzelfall mündlich oder schriftlich ausgesprochen werden. Nicht immer wird auch ein Verwarnungsgeld fällig. Häufig wird in Form eines Hinweises auf den Verstoß durch die Hipos reagiert.
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 | |
| Mittwoch | 14:00 - 17:30 | |
| zusätzlich | sowie nach Vereinbarung | |
übergeordnete Organisationseinheit: Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Dienstleistungen:
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