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9.9.2010 : 10:42 : +0200

Der Online Service des Viernheimer Rathauses

Verwaltung Online

Anliegen A-Z: Gaststättenerlaubnis

Beschreibung

Gaststätte
Gaststätte

Hinweise:
Die weiterführenden Informationen zu dieser Dienstleistung werden über den o.g. Link zur Verfügung gestellt. Es öffnet sich ein neues Informationsfenster. 

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Die Informationen zu dieser Dienstleistung pflegen wir über das landesweite Dienstleistungsportal Hessen Finder. Die Dienstleistung bleibt in unserem Bürgerservice unter www.viernheim.de bestehen.
Informationen zum Hessen Finder finden Sie Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhier.


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Benötigte Unterlagen

  1. Schriftlicher Antrag (Antragsformular)
  2. Führungszeugnis **
  3. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister **
    ** Beide Unterlagen sind bei der Ordnungsbehörde zu beantragen,
    bei der der Antragsteller mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
  4. Handelsregisterauszug
    Dieser Auszug ist vorzulegen, wenn der Antragsteller eine juristische Person ist.
  5. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts.
  6. Bescheinigung des Finanzamtes
    Bei dem für den Wohnsitz zuständigen Finanzamt ist eine Steuerzuverlässigkeitsbescheinigung zu beantragen.
  7. Unbedenklichkeitsbescheinigung
    der Stadtverwaltung am Wohnsitz (Kämmereiamt)
  8. Pachtvertrag
  9. Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung in lebensmittelrechtlichen Vorschriften (Unterrichtungsnachweis)
  10. Gesundheitszeugnis
    Vom Amtsarzt auszustellen für alle Personen, die im Betrieb mit der Zubereitung von Speisen und im Thekenbereich beschäftigt sind.
    (Kreisgesundheitsamt Heppenheim Tel. 06252/15843, Walther Rathenau-Str. 21)
  11. Grundriß der Gaststätte (2-fach)
  12. Baupläne, Baugenehmigung und Bauabnahmeschein
    (bei Neubauten)
  13. Prüfbericht des Staatl. Amtes für Lebensmittelüberwachung,
    Tierschutz und Veterinärwesen, 64646 Heppenheim, Tel. 06252/9946-0

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterGaststättengesetz

Auf den Seiten des Hessischen Sozialministeriums finden Sie umfangreiche Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz, u.a. auch ein Informationsblatt "Info für Gaststätten" zum Herunterladen im pdf-Format:

Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.sozialministerium.hessen.de/irj/HSM_Internet?cid=99f01c381809d457fb59acd98f0dcaf3

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Gabriele Gutperle
E-Mail:
Telefon: 06204 988-254
zum Kontaktformular

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