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8.9.2010 : 14:38 : +0200

Der Online Service des Viernheimer Rathauses

Verwaltung Online

Anliegen A-Z: Gewerbe (Erlaubnispflichtige)

Beschreibung

Erlaubnispflichtige Gewerbe sind in den §§ 29 ff der Gewerbeordnung genannt. Hierzu zählen u.a. Spielhallen, Bewachungsunternehmen, Immobilienmarkler, Bauträger- und-betreuer, Auktionshäuser, Betreibung von Geldspielgeräten.

Andere Behörden

Landratsamt Heppenheim
Gräffstr. 5
64646 Heppenheim
Telefon 06252-150

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Benötigte Unterlagen

  • Baurechtliche Genehmigung
  • Führungszeugnis
  • Personalausweis oder Paß
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Steuerzuverlässigkeitsbescheinigung
  • Handwerkskarte

Die Formulare sind persönlich abzugeben!


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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Gabriele Gutperle
E-Mail:
Telefon: 06204 988-254
zum Kontaktformular

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