Beglaubigung der Bescheide und Weiterleitung
Personen die schwerbehindert sind und bei welchen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis vorhanden ist, können von den Rundfunkgebühren befreit werden. Die Befreiung kann auch für ALG-II-Empfänger beantragt werden. Die Telefonermässigung kann über einen Telekom-Laden gestellt werden.
Unter Formulare stellen wir Ihnen den Link zum Antragsformular der GEZ zur Verfügung.
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Anliegen A-Z: Rundfunk-, Telefonermäßigung
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