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9.9.2010 : 10:22 : +0200

Der Online Service des Viernheimer Rathauses

Verwaltung Online

Anliegen A-Z: Rundfunk-, Telefonermäßigung

Beschreibung

Beglaubigung der Bescheide und Weiterleitung

Personen die schwerbehindert sind und bei welchen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis vorhanden ist, können von den Rundfunkgebühren befreit werden. Die Befreiung kann auch für ALG-II-Empfänger beantragt werden. Die Telefonermässigung kann über einen Telekom-Laden gestellt werden.

Unter Formulare stellen wir Ihnen den Link zum Antragsformular der GEZ zur Verfügung.

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Formulare

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Team Bürgerbüro
E-Mail:
Telefon: 06204 988-111
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