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9.9.2010 : 10:13 : +0200

Der Online Service des Viernheimer Rathauses

Verwaltung Online

Anliegen A-Z: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

Beschreibung

Hinweise:
Die weiterführenden Informationen zu dieser Dienstleistung werden über den o.g. Link zur Verfügung gestellt. Es öffnet sich ein neues Informationsfenster. 

>>> Um zurück zum Ausgangsfenster zu gelangen, schließen Sie einfach das Informationsfenster. Vielen Dank.

Die Informationen zu dieser Dienstleistung pflegen wir über das landesweite Dienstleistungsportal Hessen Finder. Die Dienstleistung bleibt in unserem Bürgerservice unter www.viernheim.de bestehen.
Informationen zum Hessen Finder finden Sie Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhier.


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Gebühren

770,00 €

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Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 33 c Gewerbeordnung (Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit)

  • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

  • Handelsregisterauszug aus dem Land in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

  • Nachweis finanzieller Sicherheiten

  • Übersetzung Handelsregisterauszug

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Desiree Bauer
E-Mail:
Telefon: 06204-988-254
zum Kontaktformular

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