Mit Nachweis der bestandenen Fischereiprüfung oder Vorlage des alten Fischereischeines kann ein Fischereischein beantragt werden. Diesen können Sie mit folgenden Laufzeiten beantragen: Jahres-, Fünfjahres-und Zehnjahresfischereischein.
Der Jugendfischereischein kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung erworben werden. Er erlaubt das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers und ist ein Jahr gültig.
Der reguläre Fischereischein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen Fischerprüfung erworben werden.
Andere Behörden
Landratsamt des Kreises Bergstraße -Untere Jagd- Fischereibehörde-, Kettelerstr. 18, 64646 Heppenheim, Telefon 06252-15-0
Nachfolgendes Formular können Sie bearbeiten, ausdrucken, unterschreiben und uns anschließend persönlich vorlegen.
