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9.9.2010 : 10:40 : +0200

Der Online Service des Viernheimer Rathauses

Verwaltung Online

Anliegen A-Z: Fischereischein

Beschreibung

Fisch
Fisch

Mit Nachweis der bestandenen Fischereiprüfung oder Vorlage des alten Fischereischeines kann ein Fischereischein beantragt werden. Diesen können Sie mit folgenden Laufzeiten beantragen: Jahres-, Fünfjahres-und Zehnjahresfischereischein.

Der Jugendfischereischein kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung erworben werden. Er erlaubt das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers und ist ein Jahr gültig.

Der reguläre Fischereischein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen Fischerprüfung erworben werden.

Andere Behörden
Landratsamt des Kreises Bergstraße -Untere Jagd- Fischereibehörde-, Kettelerstr. 18, 64646 Heppenheim, Telefon 06252-15-0

Nachfolgendes Formular können Sie bearbeiten, ausdrucken, unterschreiben und uns anschließend persönlich vorlegen.

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Gebühren

1 Jahr= € 12,50.
5 Jahre=€ 36,00.
10 Jahre= € 68,00.
5-Jahres-Jugendfischereischein= 23,00 €
Jahres-Jugendfischereischein= 7,50 €

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Benötigte Unterlagen

  • - Antrag auf Ausstellung.
  • - Prüfungszeugnis der Fischereiprüfung oder alter Fischereischein
  • - Passbild

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Team Bürgerbüro
E-Mail:
Telefon: 06204 988-111
zum Kontaktformular

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