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Der Online Service des Viernheimer Rathauses
Verwaltung Online
Serviceinformationen:
Organisation: Straßenverkehrsbehörde
Rathaus
Kettelerstr. 3
68519 Viernheim
Link zum Stadtplan
Postanschrift:
68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-251
Fax: 06204 988-383
E-Mail: MBosold(at)viernheim.de
zum Kontaktformular
Die Straßenverkehrsbehörde ist Teil des Ordnungsamtes. Zielsetzung ist es,
- Sicherheit durch Ordnung im öffentlichen Verkehrsraum herzustellen und zu gewährleisten und
- Gefahren im Straßenverkehr zu verhindern oder zu beseitigen.
Das öffentliche Straßennetz in Viernheim ist wesentliche Voraussetzung für ein funktionierendes Wirtschaftsleben und für attraktive Wohnlagen, für die Zugänglichkeit von Erlebnis- und Bildungsstätten, kurz für die Lebensqualität in unserer Stadt. Die Straßen werden von vielen genutzt und gleichermaßen beansprucht. Deshalb ist es wichtig, dass die verschiedenen Verkehrsarten und -gruppen eine gewisse Ordnung einhalten und gegenseitig Rücksicht nehmen. Unser besonderes Augenmerk gilt deshalb dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, zu denen in erster Linie die Kinder und die Fußgängerinnen und Fußgänger zählen, und der Vermeidung von Verkehrsunfällen.
Die Verkehrsbehörde trifft primär Maßnahmen der Verkehrslenkung und -sicherung im öffentlichen Verkehrsraum. Hierbei kann sie für einzelne oder auch alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Verkehrsbeschränkungen aussprechen bzw. den Verkehr verbieten bzw. umleiten.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben bedient sie sich der Anordnung von Verkehrszeichen (Schilder oder Markierungen) und von Verkehrseinrichtungen (z.B. Baken, Schranken bzw. Pfosten).
Ein zweites großes Aufgabenspektrum ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Schließlich erteilt die Verkehrsbehörde Erlaubnisse zu Sondernutzungen. Sie entscheidet also darüber, wer nach den Bestimmungen des öffentlichen Straßenrechts Teile des Verkehrsraums für andere Zwecke als die eigentlichen nutzen darf.
Die Verkehrsbehörde gehört der Verkehrs-AG an. Darin sind öffentliche und private Institutionen mit Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr (z.B. Verkehrsplanung, Straßenbaulastträger, Polizei, Verkehrsbetriebe) vertreten, um beispielsweise die Entschärfung oder Vermeidung von Unfallschwerpunkten oder die Sicherheit der Schulwege im Stadtgebiet zu erörtern, und - wo nötig -Maßnahmen zur Verbesserung zu beschließen.
988-444 Zentrale Rufnummer für Beschwerden und Anregungen!
Für die Sicherheit der Bürger ist die Stadtpolizei auch in den späten Abendstunden und an den Wochenenden im Einsatz. Die Aufgabenstellung bringt es mit sich, dass die telefonische Erreichbarkeit oft sehr schwierig ist. Um dennoch erreichbar zu sein und die Aufgaben bürgerfreundlich erledigen zu können, ist seit kurzem eine Zentrale Rufnummer 06204/988-444 eingerichtet, über die alle Anfragen und Beschwerden erfasst und weitergeleitet werden.
Dies geschieht während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung. Außerhalb der Öffnungszeiten und an den Wochenenden kann eine Nachricht auf den Anrufbeantworter hinterlassen werden.
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:30 - 12:00 | |
| Mittwoch | 14:00 - 17:30 | |
| zusätzlich | sowie nach Vereinbarung | |
übergeordnete Organisationseinheit: Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Dienstleistungen:
- Ampelanlagen (= Kfz: Verkehrszeichen- und Ampelstörung)
- Außenwerbung (= Werbeanlage)
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Kfz-freien-Zone
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Baustellengenehmigungen (= Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen)
- Großraum-/Schwerlasttransport
- Handwerkerparkausweis (= Parkausweis für Handwerker)
- Kfz: Verkehrszeichen- und Ampelstörung
- Nutzung öffenlichen Raumes
- Parkausweis für Handwerker
- Plakatierungen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen (= Nutzung öffenlichen Raumes)
- Straßenmarkierungen
- Straßenschilder
- Straßenverkehrsrecht (Erlaubnisse)
- Umzug kurzzeitige Nutzung von Straßenraum
- Veranstaltungen im öffentlichen Raum (= Nutzung öffenlichen Raumes)
- Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen (= Straßenverkehrsrecht (Erlaubnisse))
- Werbeanlage
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