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21.5.2013 : 10:15 : +0200

Der Online Service des Viernheimer Rathauses

Verwaltung Online

Anliegen A-Z: Jugendpflegefahrten (Zuschüsse)

Beschreibung

Gemäß den Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes der Stadt Viernheim für Jugendgruppen bzw. Jugendverbände im Rahmen der Jugendhilfe nach dem KJHG (§§ 11, 12, 13, 73, 74, 75) gewährt der Stadt Viernheim auf Antrag im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel Zuschüsse für Jugendpflegefahrten.

Fristen:
Die geplanten Maßnahmen, für das laufenden Jahr, sind spätestens bis zum 30.04. bei der Verwaltung anzumelden.

Ein Formular zur Beantragung steht Ihnen nachfolgend zum Herunterladen im pdf-Format zur Verfügung:

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Gebühren

Ab dem 01.01.2002 gilt ein Förderbetrag von 2,30 Euro pro Teilnehmer und Tag, mind. 8 Teilnehmer ohne Betreuer, Dauer der Veranstaltung mind. 2 höchstens 21 Tage. Der Höchstbetrag, den eine Jugendgruppe im Jahr erhalten kann, beträgt € 1.300,00.

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Formulare

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartnerin

Frau Christiane Köhler
E-Mail:
Telefon: 06204 988-430
zum Kontaktformular

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