Gemäß den Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes der Stadt Viernheim für Jugendgruppen bzw. Jugendverbände im Rahmen der Jugendhilfe nach dem KJHG (§§ 11, 12, 13, 73, 74, 75) gewährt der Stadt Viernheim auf Antrag im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel Zuschüsse für Jugendpflegefahrten.
Fristen:
Die geplanten Maßnahmen, für das laufenden Jahr, sind spätestens bis zum 30.04. bei der Verwaltung anzumelden.
Ein Formular zur Beantragung steht Ihnen nachfolgend zum Herunterladen im pdf-Format zur Verfügung:
