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19.5.2013 : 18:44 : +0200

Der Online Service des Viernheimer Rathauses

Verwaltung Online

Anliegen A-Z: Ausländerwesen

Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung. Details zu dieser Dienstleistung finden sie unter folgendem Link:

Ausländerwesen

Beschreibung

Nur Antragsausgabe
Aufenthalt oder Besuch von Ausländern in der Bundesrepublik.

Ausnahmen/Befreiungen:
Aufenthalt bis zu 3 Monate ohne Aufenthaltserlaubnis für Staatsbürger die nicht unter die Visumspflicht fallen (z.B. EU-Bürger).

Fristen:
Antrag vor Ablauf der Dreimonatsfrist; Kinder ab 16 Jahren (EU -Bürger. Nicht EU-Bürger: Antrag vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis; Kinder sofort nach Einreise oder Geburt im Inland)

Andere Behörden

Landratsamt Heppenheim
- Ausländer- und Migrationsamt-
Graben 15
64646 Heppenheim
Telefon 06252-15-0

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Gebühren

Gebühren (Staffelung) werden von der Ausländerbehörde des Kreises Bergstraße erhoben

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Benötigte Unterlagen

Vorlage des ausländischen Reisepasses.

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Team Bürgerbüro
E-Mail:
Telefon: 06204 988-111
zum Kontaktformular

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