Nur Antragsausgabe
Aufenthalt oder Besuch von Ausländern in der Bundesrepublik.
Ausnahmen/Befreiungen:
Aufenthalt bis zu 3 Monate ohne Aufenthaltserlaubnis für Staatsbürger die nicht unter die Visumspflicht fallen (z.B. EU-Bürger).
Fristen:
Antrag vor Ablauf der Dreimonatsfrist; Kinder ab 16 Jahren (EU -Bürger. Nicht EU-Bürger: Antrag vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis; Kinder sofort nach Einreise oder Geburt im Inland)
Andere Behörden
Landratsamt Heppenheim- Ausländer- und Migrationsamt-
Graben 15
64646 Heppenheim
Telefon 06252-15-0
