Elternbeirat
weitere Links:
Richtlinien für den Elternbeirat der städtischen Musikschule Viernheim
Präambel
Nach Artikel 56 Absatz 4 und 6 der Hessischen Landesverfassung besteht für jede Schule als "Ziel der Erziehung, den jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit zu bilden, seine berufliche Tüchtigkeit und die politische Verantwortung vorzubereiten, zum selbständigen und verantwortlichen Dienst an dem Volk und der Menschheit durch Ehrfurcht und Nächstenliebe, Achtung und Duldsamkeit, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit hinzuführen. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen."
Diese Grundsätze greift die Stadtverordnetenversammlung Viernheim auf und schafft im Wege einer Selbstverpflichtung auch für ihre Musikschule einen Elternbeirat.
Es ist davon auszugehen, daß die Elternschaft ein hohes Interesse an allen schulischen Vorgängen besitzt. Sie enthält sich jedoch allzu oft des tatsächlichen Engagements, da sie bisher kaum Chancen sieht, daß sich ihre Vorstellungen und Gedanken in den Entscheidungen der Verantwortlichen auch tatsächlich konkret niederschlagen. Dieser Haltung soll die Einrichtung des Elternbeirats mit den folgenden Rechten und Pflichten entgegenwirken. Möglichst alle Musikschuleltern sollten sich schul-öffentlich engagieren und ihre Anregungen, Kritik und Fragen offen in die schul- und kommunal-politische Diskussion einbringen.
Dabei dürfen Alter, Geschlecht, Nationalität, Glaubensbekenntnis und ähnliches kein Hinderungsgrund sein.
Das Verantwortungsbewußtsein der Elternschaft gerade für ihre Viernheimer Musikschule soll gefördert und gestärkt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb gemäß § 51 Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung in ihrer Sitzung vom 18.12.1996 die folgenden Richtlinien für die Wahl und Arbeit des Elternbeirats an der städtischen Musikschule Viernheim erlassen.
