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7.2.2012 : 16:01 : +0100

Elternbeiträge

weitere Links:


ELTERNBEITRÄGE ab 01.08.1994 in allen Viernheimer Einrichtungen

Die Anmeldung der Kinder erfolgt direkt in der jeweiligen Einrichtung.

Beitrag monatlich:

1. Kind

2. Kind

3. Kind

ab 4. Kind

Regelplatz
Kita
Grundschulbetreuung

  76,-- Euro
101,-- Euro
(ab 01.08.2012)

  38,-- Euro
50,50 Euro
(ab 01.08.2012)

  19,-- Euro
25,25 Euro
(ab 01.08.2012)

beitragsfrei

Tagesplatz
Kita
Grundschulbetreuung

  102,-- Euro
127,-- Euro
(ab 01.08.2012)

  51,-- Euro
63,50 Euro
(ab 01.08.2012)

  25,50 Euro
31,75 Euro
(ab 01.08.2012)

Tagesplatz
Kinderkrippe

127,50 Euro
190,-- Euro
(ab 01.08.2012)

63,75 Euro
95,-- Euro
(ab 01.08.2012)

31,88 Euro
47,50 Euro
(ab 01.08.2012)

Pavillon

  65,-- Euro
90,-- Euro
(ab 01.08.2012)

  32,50 Euro
45,-- Euro
(ab 01.08.2012)

  16,25 Euro
22,50 Euro
(01.08.2012)

Zuzüglich Getränke-
und Bastelgeld und evtl. Mittagessen

Die Beitragshöhe ist in der jeweiligen Einrichtung zu erfragen.

  • Die Ermäßigung des Elternbeitrags für Geschwisterkinder wird auf den Betrag gewährt, der für das zweite und dritte Kind zu zahlen ist.
  • Elternbeitrag, Getränke- und Bastelgeld sind zum Monatsbeginn fällig und für 12 Monate zu entrichten.
  • Eltern, für die aufgrund ihrer Familien- und Einkommensverhältnisse die Zahlung der Benutzungsgebühren eine zu starke finanzielle Belastung bedeutet, können beim Jugendamt des Kreises Bergstraße die Übernahme der Gebühr beantragen.

Letztes Kita-Jahr:

Kinder im letzten Kita -Jahr, die mindestens 5 Stunden täglich eine Einrichtung besuchen, sind beitragsfrei.

  • Kinder die vorzeitig eingeschult werden ("Kann-Kinder")

    Die Elternbeiträge sind bis zur Vorlage der Bescheinigung über die Schulfähigkeit des Kindes weiterhin zu entrichten. Erst danach kann eine Rückerstattung der im letzten Kita-Jahr gezahlten Beiträge erfolgen.

  • Kinder, die das "beitragsfreie Jahr" bereits in Anspruch genommen haben, jedoch von der Einschulung zurückgestellt wurden, sind dann wieder beitragspflichtig.

Amtliche Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Viernheim

Aufgrund der §§ 5, 6, 38, 50, 51 Ziffer 6 und 92 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I, Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2 1.03.2010 (GVBl. 2010 I, Seite 119), hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 28.10.2011 folgende Satzung zur Änderung der der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Viernheim vom 01.08.2009 beschlossen:

Artikel 1

§ 2 Absatz 1 lautet künft

a) im Pavillon (Elternmitarbeit)
= 90,00 €

b) im Kindergarten in den verlängerten Vormittagsgruppen
= 101,00 €

c) im Kindergarten in den Regelgruppen
= 101,00 €

a) - c) bis 6 Stunden Betreuungszeit

d) in der Kindertagesstätte
= 127,00 €

e) im Kinderhort
= 127,00 €

d) + e) über 6 Stunden Betreuungszeit

f) in der Kinderkrippe
= 190,00 €

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2012 in Kraft.

Viernheim, den 21.11.2011

Der Magistrat der Stadt Viernheim

Baaß
Bürgermeister