DeutschEnglishFrancaisItalian
PDF-Version
Printversion
Sie sind hier: Startseite > Stadtverwaltung > Lebenslagen > Nachwuchs > Finanzen > Elterngeld
21.5.2012 : 9:56 : +0200

Elterngeld

weitere Links:

Elterngeld ab 01.01.2007

Wer erhält das Elterngeld?

Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden in der Woche ist zulässig.

Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades, wenn die Eltern die Betreuung z.B. wegen schwerer Krankheit nicht sicherstellen können.

Stichtagsregelung bei Einführung des Elterngelds

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates vom 05.12.2006 das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes beschlossen, es wird zum 1.1.2007 in Kraft treten. Das bedeutet, dass Eltern für die Kinder Elterngeld erhalten, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Das Elterngeld ersetzt dann das bisherige Erziehungsgeld.

Für alle Kinder, die bis einschließlich 31.12.2006 auf die Welt kommen, gilt auch weiterhin das Bundeserziehungsgeldgesetz, Eltern bekommen also maximal 24 Monate Erziehungsgeld - an den bisher gültigen Regelungen und Einkommensgrenzen ändert sich nichts. 

Höhe des Elterngeldes

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des bisherigen Netto-Einkommens des betreuenden Elternteils, maximal jedoch 1.800 Euro monatlich. Für Mütter und Väter ohne Einkommen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II Empfänger, Studierende oder Hausfrauen wird ein Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro pro Monat gezahlt. Hierbei erfolgt keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II.

Beantragung

Das Elterngeld ist schriftlich nach der Geburt des Kindes zu beantragen.

Formulare

>> Antragsformulare sind an der Information im des Foyer des Rathauses, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim (ab 15.12.2006) oder demnächst auch über unseren undefinedBestellservice erhältlich

Ansprechpartner

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt
Schottener Weg 3 (am Messplatz)
64289 Darmstadt
Tel. 06151 -738-0

Die Anträge auf Elterngeld können auch beim Amt für Soziales und Standesamt abgegeben werden. Diese werden dann an das Amt für Versorgung und Soziales in Darmstadt für Sie weitergeleitet:

Ansprechpartner im Rathaus:
Sylvia Albrecht, Zimmer 310, Telefon 06204 988375
Anita Puttler, Zimmer 311, Telefon 06204 988366

Links

undefinedwww.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=20194.html

undefinedwww.bmfsfj.de/elterngeldrechner
Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums: Werdende Väter und Mütter geben die Daten ein, die der Computer braucht, um die voraussichtliche Höhe des Elterngeldanspruchs zu berechnen. Das Angebot hilft werdenden Eltern und Frauen und Männern mit Kinderwunsch bei der gemeinsamen Planung der ersten Zeit nach der Geburt des Kindes. Mit dem Elterngeldrechner können junge Paare klar erkennen, dass das neue Elterngeld die wirtschaftliche Grundlage der Familie sichert, wenn auch der besser verdienende Partner für eine Zeit die Betreuung des Kindes übernehmen will.

Achtung: Der Elterngeldrechner kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte liefern. Die endgültige Entscheidung über das zustehende Elterngeld bleibt einzig der zuständigen Elterngeldstelle vorbehalten, bei der nach der Geburt des Kindes auch der Antrag auf Elterngeld zu stellen ist!

Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/service,did=75670.html