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21.5.2012 : 10:58 : +0200

Gesamtliste der Formalitäten

Rose Formalitäten: Gesamtliste


Ehevoraussetzungen:

Sie dürfen heiraten, wenn sie volljährig, voll geschäftsfähig, ledig, nicht verheiratet oder nicht verpartnert sind.

Sollte einer der Partner unter 18 Jahre alt sein, d.h. noch nicht volljährig sein, so kann das zuständige Familiengericht auf Antrag Befreiung erteilen. Wichtig ist, das einer der Partner volljährig sein muss.

 

Anmeldung zur Eheschließung:

Die Anmeldung zur Eheschließung können Sie bei dem Standesamt anmelden, wo einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen.

Wenn Sie beide nicht in Viernheim wohnen und trotzdem gerne hier heiraten wollen - kein Problem: der Standesbeamte oder die Standesbeamtin Ihres Wohnsitzstandesamtes kann uns ermächtigen die Eheschließung vorzunehmen, wenn Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt anmelden.

Zur Information: Seit dem 01. Juli 1998 gibt es keine Aufgebotsfristen und auch keinen öffentlichen Aushang des Aufgebotes mehr. Das Aufgebot wurde durch die Anmeldung der Eheschließung ersetzt. Aus diesem Grund ist es möglich, Eheschließungen kurzfristig durchzuführen. Wir informieren Sie gerne.

 

Gebühren:

Die Gebühren betragen in Hessen:

  • Anmeldung zur Eheschließung:
     € 40,00. € 60,00 (Bei Anwendung von ausländischem Recht)
  • Ehenamen (Erklärung über die Führung):
    bei Eheschließung gebührenfrei, ansonsten 20 €
    Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen 20 €
  • Eheschließung:
    Trauungsort Rathaus:
    während der Öffnungszeiten des Standesamtes 40 €
    außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes 60 €
    Trauungsort Museum:
    Anmietung des Museums 70 Euro für 1 Stunde,
    für 2 Stunden 100 €
    + 60 € während der Öffnungszeiten des Standesamtes bzw. 90 € außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes.
  • Eheurkunden:
    10 €
  • Stammbuch:
    18,- bis 40,- Euro je nach Stammbuch

Die Gebühren sind bei der Anmeldung der Eheschließung bar zu bezahlen. Eine Zahlung mit EC-Karte ist nicht möglich.

Wunschtermin:

Wenn Sie einen Wunschtermin für Ihre Eheschließung haben, können Sie vorab mit uns Kontakt aufnehmen, um zu erfahren, ob der Termin noch frei ist. Wir reservieren Ihnen dann den Termin unverbindlich, bis die benötigten Unterlagen vorhanden sind. Mit der anschließenden Anmeldung der Eheschließung wird der Termin verbindlich, sofern alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind.

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterHier können Sie mit unserem Online-Formular nach Ihrem Wunschtermin fragen.

 

Benötigte Unterlagen:

Wichtig:

Es empfiehlt sich in jedem Fall, beim zuständigen Standesamt anzufragen, welche Urkunden und Bescheingungen vorzulegen sind, damit die Eheschließung angemeldet werden kann. Besonders bei ausländischen Staatsangehörigen gibt es in den Heimatrechten einige Besonderheiten.

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Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen deutsche Staatsangehörige folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nicht die Anmeldebestätigung)
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil, erhältlich beim Geburtsstandesamt (wenn Sie in Viernheim geboren sind, greifen wir auf die bei uns geführten Personenstandsregister zurück).

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Verwitwete oder geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe, erhältlich beim Heiratsstandesamt

Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Viernheim aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Personenstandsregister zurück.

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Bei Personen mit gemeinsamen minderjährigen Kindern:

  • eine begl. Abschrift aus dem Geburtenregister der Kinder

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Bei ausländischen Staatsangehörigen:

  • gültiger Pass
  • eine Geburtsurkunde
  • eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nicht die Anmeldebestätigung)
  • ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. wenn der Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, eine Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung.
    (wird in der Regel vom zuständigen Heimatstandesbeamten ausgestellt).
  • Bei evtl. Vorehen: eine Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk

Je nach Heimatland sind unter Umständen weitere Urkunden / Unterlagen vorzulegen, sowie unterschiedliche Beglaubigungen in Form einer Legalisation oder einer Apostille auf den Urkunden / Unterlagen anzubringen. Welche Beglaubigung Sie benötigen, erfahren Sie bei uns.

Alle fremdsprachlichen Urkunden müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt sein.

 

Trauzeugen:

Seit dem 01. Juli 1998 sind auch Trauzeugen nicht mehr vorgeschrieben. Trotzdem können Sie auch weiterhin einen oder auch zwei Trauzeugen zu Ihrer Trauung mitbringen. Bitte achten Sie darauf, dass diese volljährig sein müssen.

 

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