Kommunaler Schutzschirm und Haushaltssituation
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Faktencheck: Bürgermeister Baaß zum Hessenschau Interview mit dem Finanzminister
Kommunen klagen: "Mehr sparen geht nicht"
Hessenschau vom 08. Mai 2012
Gespräch mt Finanzminister Thomas Schäfer (CDU)
Hessenschau vom 08. Mai 2012
Kommunaler Schutzschirm im Landtag
Hessenschau vom 08. Mai 2012
Bürgerbeteiligung
Der Kommunale Schutzschirm und Haushaltskonsolidierung
Der Kommunale Schutzschirm
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Was ist der kommunale Schutzschirm?
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Der Kommunale Schutzschirm ist ein Landesprogramm zur Teilentschuldungvon Städten, Gemeinden und Landkreisen mit einer überdurchschnittlich schlechten Haushaltslage. Über die Teilnahme entscheiden die Städte grundsätzlich selbst.
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Warum fällt die Stadt Viernheim unter den Schutzschirm?
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Die Stadt Viernheim hatte:
- im Durchschnitt der Jahre 2005-2009 ein negatives ordentliches Ergebnis und
- Kassenkreditbestände im Durchschnitt zu den Stichtagen 31.12.2009 und 31.12.2010 von 475 € je Einwohner.
Die Grenze liegt bei 470 € je Einwohner.
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Wie hoch ist der Betrag aus dem Schutzschirm?
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- Der Betrag, den die Stadt aus dem Schutzschirm erhalten kann, beträgt rund 16,4 Mio €.
- D.h. die Stadt überträgt Kredite in Höhe von bis zu 16,4 Mio€auf einen Fonds, den die Wirtschafts-und Infrastrukturbank Hessen verwaltet.
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Wie sind die Entschuldungsmodalitäten?
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- Tilgung übernimmt das Land.
- Zinsen zahlt grundsätzlich die Stadt.
Es gibt jedoch eine Zinsbeihilfe:
•2 % in den ersten 15 Jahren
•1,5 % ab dem 16. Jahr
- Tilgung übernimmt das Land.
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Welche Pflichten ergeben sich hieraus für die Stadt?
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- Im Gegenzug muss die Stadt Viernheim Konsolidierungsverpflichtungen eingehen, die mit dem Land verbindlich vereinbart werden.
- ...mit dem Ziel…auf Dauer den Haushaltsausgleich zu erreichen.
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Wie soll der Haushaltsausgleich erreicht werden?
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- Ausgangspunkt ist das durchschnittliche ordentliche negative Ergebnis der Haushaltsjahre2010 und 2011.
- Dieses soll grundsätzlich um mindestens 100 €je Einwohner und Jahr vermindert werden, bis der Haushaltsausgleich erreicht ist.
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Fazit:
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- Bezogen auf Viernheim entspräche dies einer kontinuierlichen jährlichen Defizitreduzierung von rund 3,2 Mio€ in den Jahren 2013-2015.
- Unter Einbeziehung der jetzt schon bekannten Defizitsteigerung im Kita-Bereich wird die jährliche Defizitreduzierung sogar auf rund 4,5 Mio € in den Jahren 2013-2015 steigen.
Bürgermeister macht Faktencheck: Aussagen des Finanzministers zu Viernheim
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1. Frage
2. Frage
3. Frage
4. Frage
Die Haushaltssituation
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174 K |
Der Gesetzentwurf
>> 16.04.2012
Stellungnahme Bürgermeister Matthias Baaß bei der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses zum Gesetzesentwurf
mit Darstellung der Konsolidierungsmöglichkeiten für Viernheim zum Stand der Stellungnahme
Die Konsolidierungsverpflichtung
Die Entschuldungs- und Zinsdiensthilfe wird nach § 3 Abs.3 des Gesetzentwurfes gewährt, „wenn sich die Kommune verpflichtet, die Haushaltswirtschaft so zu führen, dass der Haushalt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und danach jahresbezogen dauerhaft ausgeglichen ist."
„Die zur Erreichung des Haushaltsausgleichs notwendigen Maßnahmen sind in einer …. Vereinbarung zu beschreiben und durchzuführen."
Bei Verletzung der eingegangenen Verpflichtungen kann die Hilfe eingestellt werden und „für die Vergangenheit rückabgewickelt werden."
Einige mögliche Maßnahmen zur Konsolidierung
Bereich | Maßnahme |
Gleichstellung von Frau und Mann | Wegfall von Frauennachttaxi, externe Beratung u. Vermittlung hilfesuchender Frauen, Wegfall aller Veranstaltungen |
Museum | Wegfall der museumspädagogischen Arbeit, Schließung des Museums |
Musikschule | Wegfall der musikpädagogischen Arbeit |
VHS | Wegfall der Erwachsenenbildung |
Stadtbücherei | Schließung der Stadtbücherei, Wegfall von Ausleihungen und Lesungen |
Kulturscheune | Wegfall musikalischer u. künstlerischer Veranstaltungen von Vorträgen und Ausstellungen |
Heimatpflege, Veranstaltungen u. Städtepartnerschaften | Wegfall von Fastnachtsumzug, Innenstadtfest, Weihnachtsmarkt, Partnerschaftsfeier, -begegnungen, Veranstaltungen, Ausschmückung der Innenstadt zur Weihnachtszeit; Wegfall sämtlicher Kulturveranstaltungen, Wegfall von Zuschüssen an kulturelle und tierhaltende Vereine |
Seniorenberatungsstelle | Wegfall der Beratung älterer Menschen und deren Angehörigen, Wohnen 60plus |
Seniorenbegegnungsstätte | Bei Schließung der SBS Wegfall des Zentrums als Treffpunkt ca. 50 Viernheimer Seniorinnen und Senioren, die dies ehrenamtlich selbst verwalten. |
Außerschulische Jugendarbeit | Wegfall der Halbtagsbetreuung von 7.45 - 14 Uhr (115 Plätze) |
Sonstige Jugendarbeit | Wegfall von Zuschüssen Kompetenzagentur/ Anteilsfinanzierung Fachstelle Viernheim, Jugendgruppen und -verbände, Theatergruppe TiB |
Kindergärten | Schließung der Kindergärten und Kündigung der Verträge oder alternativ Erhöhung der Kindergartenbeiträge auf: Kinderkrippe 695,- € pro Platz (tats. z.Zt.127,50 €, ab 1.8.12 190,- €) |
Kinderspiel-/Bolzplätze | Abbau und Schließung der Kinderspiel- und Bolzplätze |
Fachbereich Gesundheitsförderung | Wegfall der Förderung des Bürgerengagements; Wegfall des Aufbaus und Unterstützung der Selbsthilfegruppen |
Sportförderung | Wegfall von Projekten des Sportentwicklungsplans, Sportlerehrung, Sportabzeichen, Zuschüsse an Sportvereine |
Sportstätten | Verkauf der Sportstätten und Sportanlagen. Wegfall der Zuschüsse an Sportvereine |
Verwaltung v. Straßen, Wege, Plätze u. Straßenbeleuchtungsverwaltung | Wegfall der Expresszüge in der Frühspitze zur Schülerbeförderung und Entfall der Reinigung der Wartehallen. |
Öffentliche Anlagen | Mehr als die Hälfte der öffentlichen Anlagen sind durch Fremdfirmen gepflegt. Die Kündigung der Jahresverträge und die Übernahme der Pflege durch den Stadtbetrieb führt insgesamt zur Reduzierung der Leistung auf lediglich Verkehrssicherheitsbelange. Damit Wegfall der z.B. Ausschmückung der Innenstadt, Neu- und Ersatzpflanzung etc. |
Brundtlandbüro | Wegfall Zuschuss für wärmetechnische Sanierung von Gebäuden, kleine Energiemaßnahmen einschließlich Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit, Energieeffizienz, Wegfall Energieberatung |
Wirtschaftsförderung | Wegfall von Projekten zur Sicherung des kommunalen Wirtschaftsstand rtes, Objekt- und Flächenbörse, Standortmarketing Innenstadt, Beschäftigungsförderung, Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Bergstraße und Metropolregion Rhein-Neckar, Existenzgründerberatungen. |
Bürgerhaus | Wegfall von Veranstaltungsräumen |
Nachfolgend die vollständige Konsolidierungsliste und das Konsolidierungshandbuch im pdf-Format
Konsolidierungsliste (Stand 16.04.2012)
Konsolidierungshandbuch (Stand 16.04.2012)

