Informationen zum Magistrat
Magistrat der Stadt Viernheim
Der Magistrat der Stadt Viernheim besteht aus
11 ehrenamtlichen Beigeordneten, den sogenannten Stadträtinnen und Stadträten, die von der Stadtverordneten-Versammlung für die Dauer ihrer Wahlzeit (5 Jahre) gewählt werden.
In der XVII. Legislaturperiode gehörten 5 der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder der SPD und 4 der CDU an, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke-Viernheimein stellen je ein Magistratsmitglied.dem hauptamtlichen Beigeordneten, dem Ersten Stadtrat Martin Ringhof, der von der Stadtverordneten-Versammlung am 23. März 2007 im Rahmen des Wiederwahlverfahrens in seinem Amt bestätigt wurde und zum 01. August 2007 seine zweite sechsjährige Amtszeit angetreten hat.
dem 2009 von den Bürgerinnen und Bürgern zum Dritten mal für die Dauer von 6 Jahren direkt gewählten Bürgermeister Matthias Baaß, der zugleich Vorsitzender dieses Gremiums ist.
Der Magistrat ist zuständig für die Entscheidungen der laufenden Verwaltung. Im Rahmen der von der Stadtverordneten-Versammlung bereitgestellten Gelder sind die alltäglichen Geschäfte abzuwickeln. Hierunter fallen Personalfragen ebenso wie Grundstücksgeschäfte oder Auftragsvergaben an Firmen. Daneben werden i.d.R. auch die Angelegenheiten, bei denen die Entscheidungskompetenz bei einem der Ausschüsse oder bei der Stadtverordneten-Versammlung liegt, zunächst im Magistrat beraten.
Die nichtöffentlichen Sitzungen finden mehrmals im Monat, i.d.R. montagsnachmittags, statt.
Der Bürgermeister als Vorsitzender setzt die jeweils zu behandelnden Angelegenheiten fest, lädt die Mitglieder zu der Sitzung ein und ist als einziger berechtigt, über die getroffenen Entscheidungen zu berichten.
Das Gremium ist kollegial organisiert, d.h. in der Sitzung haben alle Mitglieder gleiches Rede- und Stimmrecht. Allerdings gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Bürgermeisters in seiner Funktion als Vorsitzender den Ausschlag.
