Mietinstrumente
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Mietinstrumente
Wir möchten auf den §7 "Instrumente" Punkt (1) der Musikschulsatzung hinweisen.
Darin heißt es:
"Um die Unterrichtsziele erreichen zu können, benötigen die Schüler/innen entsprechend qualitätvolle Instrumente. Diese werden in der Regel von den Schülern/innen selbst beschafft. Vorhandene Mietinstrumente können von der Musikschule Viernheim gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die Dauer der Benutzung ist auf ein Semester begrenzt, kann aber nach Absprache verlängert werden".
Bitte beachten Sie die:
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