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21.5.2012 : 12:56 : +0200

Mutterschaftsgeld

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Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, Arbeitslose, die pflicht- und freiwillig Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)sind und mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z.B. ) erhalten Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe von bis zu 13 € pro Tag und einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgeld bzw. für arbeitslose Frauen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

 

Pflicht- und freiwillig versicherte Mitglieder der GKV, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z.B. Studentinnen, Selbständige), sowie in der GKV familienversicherte Frauen (z.B. Hausfrauen) erhalten ein Entbindungsgeld in Höhe von einmalig 77 € durch die Krankenkasse.

Frauen mit geringfügiger Beschäftigung können in der Regel Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse erhalten.

 

In der privaten Krankenversicherung versicherte oder nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten ein Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig bis zu 210 € durch dass Bundesversicherungsamt und einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13 € und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgeld.

 

>> Weitere Infos erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, Arbeitsagentur, ArbeitgeberIn, Bundesversicherungsamt