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23.5.2013 : 17:09 : +0200

Informationen zur Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen

Die Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Viernheim

Die Mitgliederzahl der Gemeindevertretung, die in Städten Stadtverordneten-Versammlung genannt wird, richtet sich nach § 38 der Hessischen Gemeindeordnung. 

Danach gehören der Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Viernheim 45 Stadtverordnete an. Diese werden für die Dauer einer 5-jährigen Legislaturperiode direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. 

Mit der Kommunalwahl am 27. März 2011 wurde entschieden, dass sich die Stadtverordneten-Versammlung in der am 01. April 2011 beginnenden 17. Legislaturperiode folgendermaßen zusammensetzt:  

SPD-Fraktion 20 Sitze
CDU-Fraktion 17 Sitze
Fraktion Bündnis90/Die Grünen 6 Sitze
Die Linke 2 Sitze

Nach dem Austritt eines für die Linken in das Parlament gewählten Stadtverordneten im Oktober 2011 aus Fraktion und Partei, gehörten die beiden als Kandidaten der Linken angetretenen Stadtverordneten der Stadtverordneten-Versammlung nun als fraktionslose Mitglieder an. Im Januar 2012 schloss sich der für die Linken angetretene und dann aus Partei und Fraktion ausgetretene Stadtverordnete der SPD-Fraktion an, sodass diese nun 21 Sitze hat. Demnach ergibt sich nun folgende Zusammensetzung der Stadtverordneten-Versammlung:

SPD-Fraktion 21 Sitze
CDU-Fraktion 17 Sitze
Fraktion Bündnis90/Die Grünen 6 Sitze
Fraktionslos 1 Sitz

Die Stadtverordneten-Versammlung ist das oberste Organ der Stadt und trägt die rechtliche und politische Verantwortung dafür, wie die Geschicke der Stadt gelenkt werden sollen. Sie trifft wichtige, grundlegende Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Zu ihren Aufgaben gehört u.a. die Verabschiedung von Satzungen, z.B. Bebauungsplänen und die Festlegung, der der Verwaltung zur Abwicklung der laufenden Geschäfte zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes. Sie entscheidet beispielsweise, dass der neue Friedhof gebaut wird, während es dann Aufgabe des Magistrats ist, diesen Beschluss auszuführen und die entsprechenden Aufträge an die Firmen zu vergeben.  

In der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl, der sogenannten konstituierenden Sitzung, (02.05.2011) wählen die Stadtverordneten aus ihrer Mitte die Stadtverordneten-Vorsteherin bzw. den Stadtverordneten-Vorsteher als Vorsitzende/n sowie deren/dessen Vertretung. Erst mit dieser Wahl ist das Gremium handlungsfähig. 

Aufgaben des Stadtverordneten-Vorstehers sind die Festlegung der Tagesordnung, die Einladung zur Sitzung und die Sitzungsleitung. Ferner repräsentiert er die Stadtverordneten-Versammlung nach außen (z.B. bei Veranstaltungen aller Art wie beim Bürgerempfang, oder auch bei Vereinsfesten).

Die Stadtverordneten-Versammlung tagt in der Regel einmal im Monat (freitgsabends) in öffentlicher Sitzung. Für bestimmte Angelegenheiten können die Mitglieder jedoch auch den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. In diesem Fall müssen Zuhörer und Pressevertreter während der Beratungen und der Abstimmung den Sitzungsraum verlassen. Das Ergebnis wird jedoch dann wieder öffentlich bekanntgegeben.

Linkpfeil Weitere Informationen über Mitglieder, Termine, Bekanntmachungen, Beschlüsse und die Möglichkeit einer Recherche finden Sie in unserem Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterParlament Info online