Rechte und Pflichten
Auszahlung des Arbeitslosengeldes
Besitzen Sie ein eigenes Konto bei einem Geldinstitut der BRD ist die Auszahlung kostenlos. Haben Sie kein Konto bei einem inländischen Geldinstitut, wird Ihnen die Geldleistung durch eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ zur Barauszahlung (bei Deutschen Post oder Postbank) jedoch mit einer pauschalen Gebühr von 2,10 Euro übermittelt. Bei Barauszahlungen enstehen noch zusätzliche Auszahlungsgebühren. Das Arbeitslosengeld wird regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt.
Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten dürfen nur dann verarbeitet - insbesondere übermittelt - werden, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet, oder Sie selbst eingewilligt haben.
Erstattungspflicht
Sollten Ihnen die bewilligten Mittel nicht zugestanden haben, sind die gezahlten Leistungen für die Zeit der Aufhebung der Leistungsbewilligung zu erstatten.
Meldepflicht
Während der Zeit, für die Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, besteht die Verpflichtung, sich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit persönlich zu melden falls Sie Ihre Agentur für Arbeit dazu auffordert.
Mitwirkungspflicht
Es besteht vor der Bewilligung der Leistung und während der Zahlung eine Mitwirkungspflicht.
Rechtsbehelfe
Sollten Sie mit einer Entscheidung über die von Ihnen beantragte Leistung der Agentur für Arbeit nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch bewirkt, dass die Entscheidung der Agentur für Arbeit nochmals überprüft wird. Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung tun.
Detaillierte Informationen zu den Rechten und Pflichten finden Sie unter www.arbeitsagentur.de
