Schiedsamt Viernheim
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Schiedsamt Viernheim
Zuständigkeiten des Schiedsamtes
Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.
Bei bestimmten Dingen, wie z.B.
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch beim Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
- Die Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurrück?
- Vom Nachbargrundstück hängen Baumäste und Zweige zu Ihnen herüber, Sie müssen ständig das Laub des Nachbarn entfernen?
Auch da und in vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Steitigkeiten können wir Ihnen weiterhelfen.
Was können Sie bei uns erwarten?
Bei uns Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch
- schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven
- kostengünstig
- und, da bei uns keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Friede von Dauer ist.
Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig.
Jedoch: Wir können schlichten, aber nicht richten. Bei uns wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.
Wie sind wir zu erreichen?
Ganz wichtig dabei ist: Wo wohnt derjenige, gegen den Sie vorgehen wollen? Nur die Schiedsperson für diesen Wohnbereich ist für Sie zuständig.
Das Schiedsamt der Stadt Viernheim hat für Sie geöffnet:
Montag von 09.00 - 12.00 Uhr und
Mittwoch von 14.00 - 17.00 Uhr
Schiedsmann der Stadt Viernheim ist Herr Werner Nägel,
Rathaus, Zimmer Nr. 211
Sein Vertreter bei Abwesenheit ist Josef Benz.
Nähere Angaben finden Sie unter Kontakt
Wir sind nicht unbezahlbar
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen; für ca. 40,-- Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich die Kosten evtl. auch teilen. Als Antagsteller zahlen Sie zunächst einen Kostenvorschuss von 50,-- Euro.
Weitere Infos finden Sie unter
