Was ist eine Sperrzeit und wie kann ich sie vermeiden?
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Innerhalb einer Sperrzeit erhält der Arbeitslose vom Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld und die Anspruchsdauer mindert sich um ¼, mindesten aber um die Dauer der Sperrzeit.
Während der Sperrzeit ist der Arbeitslose aber durch das Arbeitsamt krankenversichert. Eine Sperrzeit umfasst im Regelfall 12 Wochen bzw. 84 Kalendertage und beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.
Ereignisse bzw. Tatbestände die für eine Sperrzeit begründet sind:
- - Kündigung durch den Arbeitgeber wegen vertragswidrigem Verhalten
- - Eigene Kündigung ohne Anschlussarbeitsverhältnis (Regelfall)
- - Bei Arbeitslosigkeit
- - die Ablehnung eines Vermittlungsangebotes des Arbeitsamtes für eine Arbeitsstelle
- - nicht ausreichender Eigenbemühungen
- - Ablehnung von Trainingsmaßnahmen, Fortbildungen u.a. Maßnahmen - die vom Arbeitsamt angeboten werden, sowie ein Abbruch einer solchen Maßnahme ohne wichtigen Grund
Wenn ein Sperrzeittatbestand festgestellt wurde, prüft das Arbeitsamt das vorliegen eines wichtigen Grundes. Wird ein wichtiger Grund im Sinne der Sperrzeitvorschriften festgestellt, dann erfolgt keine Sperrzeit. Für die Feststellung eines wichtigen Grundes, wird dem Arbeitslosen die Möglichkeit gegeben sich in einer Stellungnahme zu dem Vorgang zu äußern.
