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22.5.2012 : 15:24 : +0200

Baby sitzend

Taufe


Vorbereitungen

Anmeldung in der Pfarrkanzlei jener Pfarrei, in welcher die Eltern wohnhaft sind. Für die Taufe in einer anderen Pfarrei benötigen Sie die Erlaubnis der Wohnpfarrei Geburtsurkunde des Kindes, Taufschein und Heiratsurkunde der Eltern (wenn nur standesamtl. verh.), Trauungsschein der Eltern (wenn kirchl. verh.) in der Wohnpfarrkanzlei abgeben Taufgespräch 

 

Kirchen und Pfarrbüros

Hier geht´s zu den Kirchen und Pfarrbüros

 

Taufpate/-patin

Voraussetzungen

  • Er muss von den Eltern bzw. deren Vertreter dazu bestimmt sein.
  • Er muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss katholisch/evangelisch sein und das heiligste Sakrament der Eucharistie (Erstkommunion) empfangen haben und gefirmt/konfirmiert sein.- Er muss ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.
  • Er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein.
  • Vater oder Mutter des Täufling können nicht Taufpate sein.

 

Tauffeier

 Suchen Sie in unserem Gaststättenverzeichnis nach einer geeigneten Gaststätte oder Sie wollen in privaterem Rahmen feiern?

Hier finden Sie interessante Räumlichkeiten, die Sie anmieten können.

Wo kann ich feiern? (Grillhütte und Co.)