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23.5.2013 : 22:21 : +0200

Informationen rund um die Straßenverkehrsordnung (StVO)

Wie verhalte ich mich richtig?


Fußgängerbereich/Kfz-freie Zone (Zeichen 242)

Eine blaue Tafel mit der Abbildung Mutter mit Kind markiert Anfang und Ende eines solchen Bereiches; die Zusatzschilder beinhalten die Ausnahmen

Grundsätzlich ist dieser Bereich Fußgängern und Radfahrern vorbehalten.

Folgende Ausnahmen sind möglich:

  • Zwischen 06.00 Uhr u. 10.00 Uhr dürfen Fahrzeuge bis zu 7,5 m Länge zum Be- und Entladen einfahren. Hierzu ist keine gesonderte Erlaubnis erforderlich.
  • Schwerbehinderte mit Sonderausweis a.G.
  • Fahrten anlässlich kirchlicher Trauungen.
  • Anwohner, die in der Kfz-freien Zone einen privaten Stellplatz nachweisen, erhalten auf Antrag beim Bürgerbüro eine Befahrerlaubnis.

Beim Befahren ist zu beachten:

  • Das Befahren darf nur auf dem kürzesten Weg erfolgen.
  • Schrittgeschwindigkeit
  • Fußgängerverkehr hat Vorrang.
  • Parken ist nicht gestattet, außer zum Be- u. Entladen zw. 06.00 Uhr u. 10.00 Uhr.

Verkehrsberuhigter Bereich / Spielstraße

Zeichen 325
Zeichen 325

Eine blaue Tafel mit der Abbildung von spielenden Kindern, Auto und Haus markiert Anfang und Ende eines solchen Bereiches

Smiley maximale Geschwindigkeit 7 km/h

  • Schrittgeschwindigkeit

Smiley Fußgänger und insbesondere Kinder haben Vorrang

  • sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden
  • sie dürfen die Fahrbahn in voller Breite nutzen
  • Fahrzeugführer müssen nötigenfalls warten
  • Autofahrer dürfen jedoch nicht unnötig behindert werden

Smiley Parken ist nur auf eigens gekennzeichneten Flächen zulässig
    (abgesetzte Pflasterung, Markierungen)

Smiley Ein- und Aussteigen sowie Beladen ist erlaubt