Tipps der Ordnungsbehörde
Informationen rund um die Straßenverkehrsordnung (StVO)
Wie verhalte ich mich richtig?
Fußgängerbereich/Kfz-freie Zone (Zeichen 242)
Eine blaue Tafel mit der Abbildung Mutter mit Kind markiert Anfang und Ende eines solchen Bereiches; die Zusatzschilder beinhalten die Ausnahmen
Grundsätzlich ist dieser Bereich Fußgängern und Radfahrern vorbehalten.
Folgende Ausnahmen sind möglich:
- Zwischen 06.00 Uhr u. 10.00 Uhr dürfen Fahrzeuge bis zu 7,5 m Länge zum Be- und Entladen einfahren. Hierzu ist keine gesonderte Erlaubnis erforderlich.
- Schwerbehinderte mit Sonderausweis a.G.
- Fahrten anlässlich kirchlicher Trauungen.
- Anwohner, die in der Kfz-freien Zone einen privaten Stellplatz nachweisen, erhalten auf Antrag beim Bürgerbüro eine Befahrerlaubnis.
Beim Befahren ist zu beachten:
- Das Befahren darf nur auf dem kürzesten Weg erfolgen.
- Schrittgeschwindigkeit
- Fußgängerverkehr hat Vorrang.
- Parken ist nicht gestattet, außer zum Be- u. Entladen zw. 06.00 Uhr u. 10.00 Uhr.
Verkehrsberuhigter Bereich / Spielstraße

- Zeichen 325
Eine blaue Tafel mit der Abbildung von spielenden Kindern, Auto und Haus markiert Anfang und Ende eines solchen Bereiches
maximale Geschwindigkeit 7 km/h
- Schrittgeschwindigkeit
Fußgänger und insbesondere Kinder haben Vorrang
- sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden
- sie dürfen die Fahrbahn in voller Breite nutzen
- Fahrzeugführer müssen nötigenfalls warten
- Autofahrer dürfen jedoch nicht unnötig behindert werden

Parken ist nur auf eigens gekennzeichneten Flächen zulässig
(abgesetzte Pflasterung, Markierungen)
Ein- und Aussteigen sowie Beladen ist erlaubt
