Unterhaltskostenvorschuss
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Unterhaltsvorschuß (UHVorschG)
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen.
Beratungen bieten Rechtsanwälte oder Beratungsstellen für Alleinerziehende.
>> Beantragung über das Jugendamt
Sozialamt / Jugendamt
Kreis Bergstraße, Der Kreisausschuß
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim
Tel.: (06252) 15 - 0
Vom Jugendamt wird für die Beantragung des Unterhaltsvorschusses ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil nicht vorausgesetzt. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen
Den kompletten Gesetzestext finden Sie unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uhvorschg/index.html
