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22.5.2012 : 16:14 : +0200

Vergaberichtlinien Bannholzgraben

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Vergaberichtlinien Bannholzgaben


Seit November 1996 gelten die Vergaberichtlinien "Bannholzgraben", die zwischenzeitlich geändert wurden. Die derzeit gültige Fassung gilt sei dem  Jahr 2003.

Die Grundstücksvergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (§ 169 BauGB). Grundsätzlich steht der Erwerb jedermann frei. Vorrangig werden die früheren Grundstückseigentümer (sog. Alteigentümer) berücksichtigt.

Sofern die Anzahl der Interessenten an einem bestimmten Grundstückstyp höher als das Angebot ist, werden die Grundstücke nach der Größe des Haushalts des Antragstellers zum Erwerb angeboten.

Der Verkauf der Grundstücke zur Bebauung mit Einfamilienhäusern ist weitgehend abgeschlossen. Es stehen zur Zeit  noch einige Reihenhaus- und wenige Doppelhausgrundstücke bzw. Grundstücke zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern zur Verfügung. Darüberhinaus gibt es noch etliche Grundstücke für den Geschoßwohnungsbau.

 

1. Grundsatz :

Der Preis für Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Bannholzgraben beträgt 307,00 EUR/m² (inkl. Erschließungskosten, exkl. Hausanschlußkosten und Netzbeiträgen). Die Einräumung von Erbbaurechten ist ausgeschlossen.

 

2. Vergabekriterien :

a) Vor verbindlicher Grundstückszusage hat der Antragsteller nachzuweisen, daß die Finanzierung des Bauvorhabens gesichert und er in der Lage ist, das zu erwerbende Grundstück innerhalb eines bestimmten Termins (Verpflichtung) zu bebauen.

 

b) Sofern für ein Grundstück mehrere Bewerber vorhanden sind, erfolgt die Vergabe zunächst nach der Familiengröße, d.h. nach der Anzahl der im Haushalt des Antragstellers lebenden minderjährigen Kinder.

Sollte der Antragsteller bereits über Grundeigentum (Haus, Eigentumswohnung, Bauplatz, Bauerwartungsland) verfügen, entscheidet über die Vergabe bzw. Hinzuziehung zum Losverfahren gem. Ziff. 2c) und 2d) der Magistrat im Einzelfall.

 

c) Sollte aufgrund der Auswahlkriterien nach Ziff. 2a) und 2b) eine Auswahl nicht möglich sein, entscheidet über die Vergabe das Los.

 

d) Der Magistrat wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen (Schwerstbehinderungen, z.B. Rollstuhlfahrer, etc.) Ausnahmen von Ziff. 2b) und 2c) zu beschließen.

 

3. Parkeinrichtungen :

Für Grundstücke, die zur Errichtung zentraler Parkeinrichtungen / Sammelgaragen dienen, wird der Verkaufspreis im Einzelfall festgelegt werden.

 

4. Verkauf an Bauträger :

Der Verkauf von Grundstücken, die eine Bebauung mit freistehenden Wohnhäusern oder Doppelhaushälften zulassen, ist an Personen oder Firmen, die eine wirtschaftliche Verwertung anstreben, ausgeschlossen.

 

5. Rechtsansprüche :

Ein Anspruch auf die Vergabe von Grundstücken besteht nicht.

 

 Richtlinien im pdf-Format

 Grundstücksbewerbung im pdf-Format

 

Weitere Informationen zum Wohngebiet Bannholzgraben finden Sie hier.