
- Hausmodell aus der Vogelperspektive
Die Auswahl entsprechender Maßnahmen liegt in der Eigenverantwortung der Bauherrschaft. Sie sollte in Abstimmung mit den Architekten/Planern getroffen werden. Vorsorgender Schutz beim Bauen können beispielsweise sein:
- Geringere Kellertiefen oder
- gänzlicher Verzicht auf das Kellergeschoss,
- Kellerräume nicht als Wohnräume nutzen und Einbau von Sperrschichten (wenn seltene Feuchteereignisse in Kauf genommen werden),
- Konstruktive Maßnahmen z.B. dichte Wanne, Plattengründung, um Setzrisse zu vermeiden etc.
Die nachträgliche Sanierung ist aufwändiger, schwieriger und damit auch teuerer. Auch ist eine einwandfreie Lösung nicht immer erreichbar. An die Erfahrung beratender Fachleute und ausführender Firmen sind höhere Anforderungen zu stellen.
Wird zeitlich begrenzt Schadensabwehr betrieben, so sind feuchte Räume durch Belüftung oder mit Trocknungsgeräten, das Abrücken von Mobiliar soweit wie möglich zu trocknen.
Soll eindringendes Wasser abgepumpt werden, ist zu klären wohin es geleitet werden kann. Wird es wieder versickert, darf es nicht belastet sein und es dürfen keine anderen Beeinträchtigungen entstehen. Vor allem bei Trennkanalisationen, wie im Gebiet Bannholzgraben oder Neuzenlache, darf kein Wasser in den Schmutzwasserkanal geleitet werden, denn das kann Wasserschäden beim Nachbarn verursachen.
Ansprechpartner:
Stadtwerke Viernheim
Abt. Stadtentwässerung
Frau Hielscher
Betreff: Grundwassereinleitung
Industriestr. 2
68519 Viernheim
Telefon: 06204-989-125
abwasser(at)stadtwerke-viernheim.de
