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23.5.2012 : 2:32 : +0200

Wer darf kandidieren? (Wahlvorschläge, Formulare, Fristen)

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Kommunalwahl am 27. März 2011

Wer darf kandidieren?

Für die Stadtverordnetenversammlung darf kandidieren wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates ist, am Wahltag seit mindestens sechs Monaten in der Stadt Viernheim mit Hauptwohnung gemeldet ist, nicht durch Richterbeschluss von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und von einer Partei oder Wählergruppe zur Wahl vorgeschlagen wird.

Vorschlagsberechtigt sind Parteien und Wählergruppen, die die Kandidatinnen und Kandidaten in einer nach der jeweiligen Satzung einberufenen Sitzung in geheimer Wahl wählt. Jede Partei bzw. Wählergruppe darf nur eine Liste mit Wahlbewerbern im Wahlgebiet aufstellen.

Die Kandidatur von Einzelbewerbern ist hier nicht möglich.

Parteien oder Wählergruppen müssen verschiedene Formulare einreichen, damit ihr Wahlvorschlag mit den Kandidatinnen und Kandidaten auch zur Wahl zugelassen wird. Dies sind:

  1. Formular Wahlvorschlag
  2. Formular Niederschrift über die Sitzung in der die Listenaufstellung erfolgt ist. Diese muss vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer sowie zwei weiteren stimmberechtigten Mitgliedern der Versammlung unterzeichnet sein. Es müssen zwei Vertrauenspersonen benannt werden. Sitzungsleiter und Schriftführer sowie Vertrauenspersonen müssen nicht wahlberechtigt sein, sie sollen volljährig sein, müssen aber nicht in Viernheim wohnen. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht gefordert.
  3. Je eine Wahlrechtsbescheinigung für die beiden anderen Unterzeichner der Niederschrift.
  4. Eine Zustimmungserklärung für jede Kandidatin und jeden Kandidaten.
  5. Eine Wählbarkeitsbescheinigung für jede Kandidatin und jeden Kandidaten.
  6. Parteien oder Wählergruppen, die während der letzten Wahlperiode vor der Wahl nicht während der gesamten Zeit Mitglied im zu wählenden Gremium waren und während der laufenden Wahlzeit weder im Hessischen Landtag oder aufgrund einer Landesliste im Deutschen Bundestag noch in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind müssen Unterstützungsunterschriften vorlegen. Die Anzahl richtet sich nach den Sitzen im jeweiligen Gremium. Es müssen doppelt so viele gültige Unterstützungsunterschriften vorgelegt werden, wie Sitze zu vergeben sind. Da die Stadtverordnetenversammlung in Viernheim 45 Sitze hat, müssen demnach 90 Unterstützungsunterschriften vorgelegt werden.

Achtung:
Unterstützungsunterschriften, die schon vor der Wahlversammlung der Liste unterzeichnet wurden, sind ungültig.

Die Wahlvorschläge mussten spätestens am 66. Tag vor der Wahl um 18:00 Uhr beim Wahlleiter im Rathaus vorliegen. Dieser Tag war für die kommende Wahl der 20. Januar 2011.

Die Formulare zu 1, 2, 3, und 6 mussten am 20. Januar 2011 um 18:00 Uhr vollständig vorliegen. Die Formulare zu 4 und 5 konnten bis zur Sitzung des Wahlausschusses am 25. Januar 2011, 18:30 Uhr nachgereicht werden. Bei Fristversäumnis darf der Wahlvorschlag nicht zur Wahl zugelassen werden.

Die Formulare, mit Ausnahme des Formulars für die Unterstützungsunterschrift, konnten von der Internetseite des Landeswahlleiters heruntergeladen werden.

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterLink zu den Formularen unter www.wahlen.hessen.de

Das Formular für die Unterstützungsunterschrift wird im Kopf von der Wahlbehörde ausgefüllt, vom Wahlleiter oder seinem Stellvertreter unterschrieben und an die Liste ausgehändigt, wenn der Wahlvorschlag und/oder die Niederschrift der Sitzung vorliegen.
Internetseite des Landeswahlleiters - Vordrucke für Parteien und Wählergruppen (siehe o.g. Link)

Weitere Informationen auf folgenden Seiten: