Wer darf wählen?
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Kommunalwahl am 27. März 2011
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer
am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt,
am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Viernheim gemeldet ist *) und
nicht durch richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
*) Erläuterung zur Bedingung:
Wer sich -von außerhalb Viernheims kommend- nach dem 27. Dezember 2010 mit Hauptwohnsitz in Viernheim anmeldet, ist zur Wahl der Stadtverordnetenver-sammlung nicht wahlberechtigt. Er/Sie kann aber für die Wahl zum Kreistag wahlberechtigt sein (wenn er/sie z.B. nur innerhalb des Kreisgebietes umgezogen ist).

