DeutschEnglishFrancaisItalian
PDF-Version
Printversion
Sie sind hier: Startseite > Lokale Politik > Wahlen > Kommunalwahl am 27. März 2011 > Wer darf wählen?
23.5.2012 : 2:32 : +0200

Wer darf wählen?

weitere Links:

Kommunalwahl am 27. März 2011

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer

am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt,
am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Viernheim gemeldet ist *) und
nicht durch richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.


*) Erläuterung zur Bedingung:
Wer sich -von außerhalb Viernheims kommend- nach dem 27. Dezember 2010 mit Hauptwohnsitz in Viernheim anmeldet, ist zur Wahl der Stadtverordnetenver-sammlung nicht wahlberechtigt. Er/Sie kann aber für die Wahl zum Kreistag wahlberechtigt sein (wenn er/sie z.B. nur innerhalb des Kreisgebietes umgezogen ist).

Weitere Informationen auf folgenden Seiten: