Wer wird gewählt?
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Kommunalwahl am 27. März 2011
Wer wird gewählt?
Jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Da die Stadtverordnetenversammlung aus 45 Sitzen besteht, kann jede Wählerin und jeder Wähler auch 45 Stimmen vergeben.
Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerber vergeben werden. Es ist auch möglich, Bewerbern unterschiedlicher Parteien oder Wählergruppen Stimmen zu geben (Panaschieren). Eine weitere Möglichkeit ist, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, in dem man den Wahlvorschlag lediglich im Kopf der Liste kennzeichnet. In diesem Fall werden die 45 Stimmen von oben nach unten vergeben, sind weniger als 45 Kandidatinnen uns Kandidaten aufgeführt, beginnt die Vergabe wieder von oben. Maximal darf aber jede Person nur drei Stimmen erhalten. Sollen einzelne Bewerber keine Stimme erhalten, können Sie gestrichen werden.
Das gleiche gilt für die 81 Stimmen der Kreistagswahl.

