Wir über uns
Männer und Frauen sind gleichberechtigt

- Frauenkopf1
(Artikel 3, Abs. 2, Grundgesetz)
Präambel
Aufgabe von Frauenbeauftragten ist es, die in Artikel 3, Abs. 2 unseres Grundgesetzes verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern auf Gemeinde- oder Kreisebene voranzutreiben. In Hessen wird diese Aufgabe zusätzlich noch durch das Hessische Gleichberechtigungsgesetz für den Verwaltungsbereich und durch den § 4b der hessischen Gemeindeordnung (HGO) für die Kommunen geregelt.
Die Stadt Viernheim beschloß 1989 die Stelle einer Frauenbeauftragten einzurichten. Sie ist als Stabsstelle direkt dem Bürgermeister zugeordnet. Seit dem 1. Januar 1990 gibt es die Frauenbeauftragte.
Zielsetzung:
Verbesserung der sozialen Situation von Frauen
Herstellung von Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt
Förderung und Absicherung von Projekten und Einrichtungen für
FrauenFörderung der gleichberechtigten Vertretung von Frauen in Politik und
GesellschaftHerstellung von Öffentlichkeit und Bewußtseinsbildung zur
GeschlechterdemokratieVerwirklichung der Chancengleichheit von Mädchen
Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen im öffentlichen Dienst
Die Frauenbeauftragte der Stadt Viernheim ist sowohl als kommunale (externe) Frauenbeauftragte, als auch als verwaltungsinterne Frauenbeauftragte tätig.
Ihre Aufgaben als verwaltungsinterne Frauenbeauftragte

- Frauenkopf 2
Als interne Frauenbeauftragte ist sie für die Verbesserung der Aufstiegschancen und Arbeitssituation der Frauen in der Stadtverwaltung zuständig. Als Stellvertreterin für den verwaltungsinternen Bereich wurde die Verwaltungsangestellte Lucie Werle bestellt. Die Frauenbeauftragte ist an etlichen Maßnahmen zu beteiligen, hier die wichtigsten:
Aufstellung und Änderung des Frauenförderplanes
personelle, soziale und organisatorische Maßnahmen im Sinne des Personalvertretungsgesetzes
Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren sowie Vorstellungsgespräche
Um allen Aufgaben gerecht zu werden, ist sie rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor der Entscheidung) zu benachrichtigen und anzuhören. Die Frauenbeauftragte erhält auf Verlangen Einsicht in alle Akten, die Maßnahmen, an denen sie zu beteiligen ist, betreffen. Sie hat ein Widerspruchsrecht bei der Dienststellenleitung
Ihre Aufgaben als kommunale Frauenbeauftragte
Sie ist Anlauf- und Kontaktstelle - verstanden als Hilfe zur Selbsthilfe - für alle ratsuchenden Frauen bei
- beruflicher Diskriminierung
- Benachteiligung aller Art aufgrund Ihres Geschlechtes
- in schwierigen Lebenslagen (Trennung, Scheidung, Alter, Arbeitslosigkeit, Wiedereinstieg in den Beruf, bei familiären Problemen, Migrationsstatus, Gewalt gegen Frauen, sexueller Mißbrauch usw.)
Sie fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und bietet bei Bedarf gezieltes Coaching an.
Sie vermittelt ratsuchende Frauen weiter an Fachpersonal, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
Sie greift frauenpolitisch wichtige Fragen auf, trägt sie in die Öffentlichkeit und an die zuständigen Stellen (Ämter, Institutionen, Ministerien), z. B. Themen wie:
- Gewalt gegen Frauen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Situation von Migrantinnen
- Frauen und Gesundheit
- Armut von Frauen
Sie greift die frauenpolitischen Anliegen von Frauen und -gruppen in der Stadt und auf Kreisebene auf und fördert sie nach ihren Möglichkeiten, in dem sie entsprechende Projekte unterstützt bzw. initiiert, z. B.:
- Frauenhaus Bergstraße
- Frauennachtfahrdienst
- Zufluchtswohnung
Sie initiiert und pflegt die Bildung von Frauengruppen, z.B.:
- den Frauentreff Viernheim (normalerweise am 2. Mittwoch im Monat um 19:30 im Hotel Post, Luisenstr. 3)
- den Gesprächskreis "Trennung-Scheidung-Neubeginn" (jeden 1. Mittwoch im Monat um 17:30 im Sozialraum, 2. OG, Rathaus)
Sie initiiert - oft auch im Verbund mit anderen Einrichtungen - kulturelle Veranstaltungen, z.B.:
- Vorträge, Podiumsdiskussionen
- Ausstellungen, Lesungen
- Frauenfeste, Theateraufführungen
Sie unterstützt das Entstehen von Netzwerken:
- Vernetzung einzelner Frauen untereinander
- Vernetzung von Frauengruppen
- Vernetzung zu wichtigen Schwerpunktthemen
- Vernetzung von Beratungsstellen, Ämtern und Institutionen u.a.
- Mitarbeit im Arbeitskreis "Gegen sexuellen Mißbrauch im Kreis Bergstraße"
- Koordinatorin und Ansprechpartnerin des "Sozialen Netzwerk Viernheim"
- Teilnehmerin des Arbeitskreises Mädchen
- Mitglied im Verbund der 3 Arbeitskreise "Mädchen", "Jungen" und "Gegen sexuellen Missbrauch"
- Teilnehmerin des Arbeitskreises Gewaltschutzgesetz - Proaktiver Ansatz
- Mitglied bei den Dienstversammlungen der internen Frauenbeauftragte im Kreis Bergstraße
- Mitglied in der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) kommunaler Frauenbüros in Hessen
- Mitglied in der BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft) der kommunalen Frauenbüros
- Teilnehmerin der Steuerungsgruppe der Stadt Viernheim "Interkulturelle Öffnung"
