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23.5.2012 : 2:44 : +0200

Viernheim als Test für Hessen: "Was passiert mit unserem Geld?"

Wochenmarktstand am 19.06.2010

Gotische Vier
Gotische Vier

Dezernenten und Parlamentarier informierten am Samstag, 19.06.2010 auf dem Wochenmarkt Gemeinsamer Brief von Stadtverordneten-Vorsteher und Fraktionsvertretern an Finanzminister Weimar: Mehreinnahmen aus der Grundsteuer sollen auch in Gemeinden bleiben. Garantieerklärung gefordert


Am Samstag, 19.06.2010 waren die Viernheimer Mandatsträger auf dem Wochenmarkt vertreten. Unterm blau-weiß-roten Marktschirm der Stadtverwaltung informierten Bürgermeister Matthias Baaß, 1. Stadtrat Martin Ringhof, Stadtverordneten-Vorsteher Wolfgang Kempf und Stadtverordnete aller Fraktionen die Viernheimer Bürger über die Verwendung der Steuergelder.

"Was passiert mit unserem Geld?" - so lautet die gemeinsame Informationskampagne der Stadt Viernheim und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Auch andere hessische Städte wollen diesem Beispiel folgen und sich die Viernheimer Aktivitäten zum Vorbild nehmen. Dazu zählt unter anderem eine größere Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterArtikelserie über das finanzielle Engagement der Stadt in unterschiedlichen Bereichen (Kinderbetreuung, Bürgerengagement, Immobilienverwaltung, Kultur, Sport, Freizeit und vieles andere mehr), die Verteilung von fiktiven "Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKostenbelegen" an Nutzer städtischer Dienstleistungen (zum Beispiel "Was kostet ein Personalausweis? Wie teuer ist eine Rentenberatung? Was muss der Bürger zahlen, was geht zu Lasten des Stadtsäckels?") sowie eine gemeinsame Informationsveranstaltung von allen Mandatsträgern, Diskussionen mit den Bürgern vor Ort.

Alle Viernheimer Bürgerinnen und Bürger waren zum Besuch des Infostandes am Samstag, 19.06.2010 eingeladen (9:00 bis 12:00 Uhr). Die Dezernenten und Parlamentarier erläuterten den Hintergrund dieser Informationskampagne im Einzelnen und standen für Auskünfte rund um das Thema "Finanzen" zur Verfügung (10:00 bis 12:00 Uhr).

Gemeinsamer Brief von Stadtverordneten-Vorsteher und Fraktionsvertretern an Finanzminister Weimar

In einem gemeinsamen Brief von Stadtverordneten-Vorsteher Wolfgang Kempf und den drei Fraktionsvertretern (Volker Ergler - CDU, Thomas Klingenstein - SPD, Manfred Winkenbach - Bündnis´90/Grüne) an Finanzminister Karlheinz Weimar setzen sich die Viernheimer Parlamentarier für einen Verbleib der Mehreinnahmen durch Erhöhung der Realsteuerhebesätze "am Ort" ein.

Hintergrund ist ein Schreiben des Finanzministers vom 7. Mai an Bürgermeister Matthias Baaß. Darin bringt Weimar zum Ausdruck, "dass eine Erhöhung der Grundsteuer zu einer besseren Finanzausstattung Viernheim führen würde und diese zusätzlichen Einnahmen bei der Stadt Viernheim verbleiben."

Doch dieses Verbleiben bei der Stadt Viernheim gilt allerdings nur für die Dauer des Zeitraums, in dem die Anrechnungssätze im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) seitens des Landes Hessen nicht zu Ungunsten Viernheim verändert werden.

Darauf machen der Stadtverordneten-Vorsteher und die Fraktionsvertreter aufmerksam und schreiben unter anderem: "Mit dem Finanzausgleichsänderungsgesetz wurde im Jahr 2007 Anrechnungssätze angehoben, was zu diesem Zeitpunkt sehr kurzfristig erfolgte und für die Landkreise Entlastung schaffen sollte. Aufgrund dieser Erfahrung ist uns eine Garantieerklärung der Landesregierung für mehrere Jahre wichtig, dass dies jetzt bei einer unsererseits herbeigeführten Erhöhung der Grundsteuer nicht wieder in gleicher Form erfolgt.

Nur wenn der Verbleib der Mittel am Ort sichergestellt ist, ist es für die gewählten örtlichen Mandatsträger vertretbar, vor ihre Bürgerschaft zu treten, sich für Steuererhöhungen zur Bewahrung der Lebensqualität in ihrer Gemeinde einzusetzen und diese zu rechtfertigen. Jeder Gemeindevertreter gerät in einen Rechtfertigungszwang, wenn nach einer solchen Entscheidung erkennbar wird, dass die Mittel für andere Zwecke als der örtlichen Haushaltskonsolidierung verwendet werden.

Sie hatten Bürgermeister Matthias Baaß beim Gespräch beim Hessischen Städte- und Gemeindebund am 20. April 2010 angekündigt, dass Ihrerseits solche Überlegungen derzeit angestellt werden. Für eine Entscheidung in Viernheim zur

Höhe der Grundsteuern, wäre es sehr dienlich, wenn wir dazu in naher Zukunft Sicherheit bekommen würden.

Nach unserer Einschätzung muss davon ausgegangen werden, dass für den Fall, dass auf breiter Front kreisangehörige Städte und Gemeinden derartige spürbare Erhöhungen der Realsteuerhebesätze vornehmen, Begehrlichkeiten auf der Kreisebene geweckt würden, an dieser verbesserten Finanzlage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden teilzuhaben. Folgen wären entweder -in eigener Regie der Landkreise möglich- Erhöhungen der Umlagehebesätze oder Druckausübung auf den Landesgesetzgeber, die Umlagegrundlagen durch Erhöhung der fiktiven Hebesätze nach §12 Abs. 2 FAG zu verbreitern und so das Realsteuermehraufkommen auch an den Landkreis weiter zu verteilen."

An zwei Fallbeispielen machten sie deutlich, dass eine Hebesatzerhöhung nur dann als Konsolidierungsbeitrag dauerhaft für eine kreisangehörige Stadt wirkt, wenn

  • die Anrechnungssätze nicht erhöht werden und
  • die Finanzausgleichsmasse nicht gekürzt wird.

Download:

Finanzminister_Weimar.pdf

86 K

Dokumentationsbroschuere.pdf

2.3 M

Ausstellung_Kostendarstellung.pdf

1.8 M