Zuschüsse
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Zuschüsse zu Jugendfreizeiten und Sachkostenzuschüsse
Die Stadt Viernheim gewährt auf Antrag im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel Zuschüsse:
>> zu Maßnahmen/Veranstaltungen der Jugendhilfe (Jugendpflegefahrten)
>> zu Anschaffung von Materialien für die Durchführung der Jugendarbeit
>> zu besonderen Maßnahmen der Jugendförderung
Die Anträge können bei Frau Ernst, Jugendförderung, TiB, Friedrich-Ebert-Str. 8a, 68519 Viernheim bis 30.4.2008 gestellt werden.
Die Richtlinien und notwendigen Formulare stehen Ihnen nachfolgend zum Download im pdf-Format zur Verfügung:
Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes der Stadt Viernheim für Jugendgruppen bzw. Jugendverbände im Rahmen der Jugendhilfe nach dem KJHG (§§ 11,12,13,73,74,75)
Formular über Meldungen der im Jahr geplanten Ferienfreizeiten und Anschaffungen
ANTRAG für eine Beihilfe für Jugendgruppen und Jugendverbände - FREIZEITEN - LAGER - SEMINARE - BILDUNGSFAHRTEN
Antrag auf Bezuschussung von Sachkosten nach den Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen an freie Träger der Jugendhilfe
