Arbeitslos melden
Leistungen können Sie nur erhalten, wenn Sie der zuständigen Agentur für Arbeit Ihre Arbeitslosigkeit persönlich gemeldet haben; damit gilt gleichzeitig die Leistung als beantragt. Es ist daher wichtig, dass Sie die Agentur für Arbeit spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit zur Arbeitslosmeldung aufsuchen. Halten Sie bitte den Personalausweis oder ersatzweise den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zur Identitätsprüfung bereit!
WICHTIGER HINWEIS:
Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich (innerhalb von 7 Werktagen) nach Kenntnisnahme von der Beendigung Ihres Versicherungspflichtverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Sie müssen mit vorübergehenden Kürzungen Ihres Arbeitslosengeldes rechnen, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen.
Arbeitslosmeldung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit:
Die Arbeitslosmeldung kann auch innerhalb von 3 Monaten vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit geschehen. Sie erhalten von der Agentur für Arbeit einen Antragsvordruck, auf dem das Datum Ihrer persönlichen Arbeitslosmeldung vermerkt worden ist.
Arbeitslosmeldung nach Eintritt der Arbeitslosigkeit:
Sie erleiden keinen Nachteil, wenn Sie sich am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit nicht persönlich arbeitslos melden können, weil die Agentur für Arbeit nicht dienstbereit ist (zum Beispiel Samstag, Sonntag oder an Feiertagen). Die Meldung ist am nächsten Tag nachzuholen, an dem die Agentur für Arbeit wieder geöffnet hat.
Arbeitslosmeldung nach Unterbrechung:
War Ihre Arbeitslosigkeit mehr als 6 Wochen unterbrochen, kann Ihnen die Leistung erst nach erneuter persönlicher Arbeitslosmeldung weiter gezahlt werden.
