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23.5.2012 : 3:05 : +0200

Arbeitssuchend melden

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Meldung zur Arbeitssuche

Um bereits die Zeit vor der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses intensiv für eine aktive Arbeitssuche zu nutzen ist eine rechtzeitige Meldung zur Arbeitssuche vorgeschrieben.

Die Vermittlung in ein neues Beschäftigungsverhältnis ist in der Regel leichter ohne die Phase der Arbeitslosigkeit möglich. 

Meldung bei unbefristeteter Beschäftigung 

Melden Sie sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit bereits dann, wenn Entlassung (auch bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag oder laufender Kündigungsschutzklage) droht bzw. wenn Sie von Ihrer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfahren haben. Dies gilt nicht nur für Beschäftigte, sondern für alle Personen, die der Versicherungspflicht unterliegen. 

Meldung bei befristeter Beschäftigung 

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen (gilt auch für Wehr- und Zvildienstleistende und Personen in Erziehungszeit), die länger als 3 Monate dauern, gilt eine Meldefrist von 3 Monaten vor Ende der Befristung.Wenn der Arbeitsvertrag insgesamt auf einen Zeitraum von weniger als 3 Monaten befristet ist, muss die Meldung der Arbeitslosigkeit bereits nach Abschluss des Arbeitsvertrages erfolgen. Wenn das Arbeitsverhältnis insgesamt nicht länger als 6 Wochen dauert, besteht keine Meldepflicht, in diesem Fall sollten Sie Ihr Arbeitsgesuch bei der Agentur bestehen lassen. 

Die Regelung gilt nicht für betriebliche Ausbildungsverhältnisse. 

Strafgeld vermeiden: 

Wenn Sie sich nicht frühzeitig melden, wird die Arbeitsagentur eine „Strafe“ erheben, Ihr Arbeitslosengeld wird gekürzt. Für jeden Tag der Nichtmeldung wird ein bestimmter Betrag vom Arbeitslosengeld einbehalten. Die Staffelung ist abhängig von der Höhe der Bemessungsentgeltes, welches der Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegt.  

Tipps:

  • Beachten Sie genau die Fristen, jede Verspätung der Meldung ist teuer.
  • Fordern Sie die Hilfen der Agenturen zur Vermittlung nachdrücklich ein. Es geht nicht darum, dass die Arbeitslosigkeit lediglich registriert wird, sondern dass tatsächlich Aktivitäten zur Vermittlung stattfinden. Notfalls beschweren Sie sich schriftlich bei den Agenturen.
  • Die Meldung zur Arbeitssuche ersetzt nicht die spätere Meldung der Arbeitslosigkeit, die Voraussetzung für den Bezug von Leistungen ist.
  • Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de

Ihr Ansprechpartner:

Agentur für Arbeit 

Geschäftsstelle Lampertheim
Gaußstr. 19
68623 Lampertheim
Servicehotline: 01801 555111 (Montag - Freitag 8.00 Uhr - 18.00 Uhr)
Fax: (06206) 9280-55
undefinedlampertheim(at)arbeitsagentur.de

Sprechzeiten der Geschäftsstelle Lampertheim:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 7.30 - 18.00 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung

Außenstelle Viernheim
Rathaus, 3 OG, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim

Nur Berufsberatung (nach Terminvereinbarung unter):
Telefon 01801 555111

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