Seit mehr als 50 Jahren gibt es in Viernheim die Möglichkeit, Neujahrsgrüße in Form einer gemeinsamen Gratulationsanzeige in der Presse zu übermitteln. Das hat gleich zwei Vorteile: Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Verbände und Vereine sparen sich die Mühe, Inserate zu schalten oder Neujahrskarten zu versenden, gleichzeitig kommt das eingegangene Spendengeld älteren hilfsbedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
In einer gemeinsamen Neujahrsgratulationsanzeige, die am Mittwoch, 31. Dezember, in den lokalen Zeitungen veröffentlicht wird, werden die Namen aller Spender aufgelistet. Interessierte überweisen ihre Spende, die mindestens 5 Euro betragen muss, bitte bis spätestens 23. Dezember auf das Konto der Stadtkasse Viernheim, IBAN DE30 5095 1469 0003 0040 10 unter dem Verwendungszweck „Spende Neujahrsgratulationen“. Spendenquittungen können gerne ausgestellt werden. Hierzu ist eine E-Mail mit den vollständigen Kontaktdaten an SSchwarz(at)viernheim.de erforderlich.
Um mit dem gespendeten Geld möglichst vielen Hilfsbedürftigen zum Jahresbeginn eine kleine Freude bereiten zu können, appelliert die Stadtverwaltung an die Viernheimer Bevölkerung, Geschäftsleute, Firmen und Vereine, von dieser Möglichkeit regen Gebrauch zu machen.
Bei Fragen steht Susanne Schwarz, Hauptamt Abteilung Recht, gerne telefonisch unter 06251/988-244 oder per E-Mail unter SSchwarz(at)viernheim.de zur Verfügung.
