Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung: Geänderte Beschilderung im Bannholzgraben

Stadtverwaltung setzt Bebauungsplan um

Seit heute ist die Durchfahrt zwischen der Lise-Meitner-Straße (Quartier 3) und der Wilhelm-Busch-Straße (Quartier 2) vom städtischen Ordnungsamt mit dem im Bebauungsplan vorgesehenen Durchfahrtsverbot beschildert. Dieselbe Sperrung für den Durchgangsverkehr wurde bereits vor einem Jahr im Bereich Charlie-Chaplin-Allee umgesetzt.

Hintergrund der beiden Beschilderungen ist der dort geltende Bebauungsplan. In diesem wurde damals festgelegt, dass zwischen den einzelnen Quartieren sogenannte Umwelttrassen eingerichtet werden. Für diese Umwelttrassen wurde bestimmt, dass diese für den Durchgangsverkehr gesperrt sind. Lediglich Fußgänger, Radfahrer, Fahrzeuge des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Ver- und Entsorgung und natürlich der Rettungskräfte sind berechtigt, diese Umwelttrassen zu überqueren.

Das Ordnungsamt folgt damit letztendlich den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorgaben des Bebauungsplans.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Verstöße können mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro geahndet werden.